Schülerfotos

Regeln für Porträtaufnahmen und Unterrichtsfotos am Woeste-Gymnasium und wie Eltern der Verwendung widersprechen können.

Fotos ihrer Schülerinnen und Schüler sind für eine Schule aus mehreren Gründen wünschenswert. Gleichzeitig ist mit der digitalen Fotografie die Sensibilität für Persönlichkeitsrechte und Datenschutz gewachsen. Damit Schülerinnen und Schüler, Eltern, Lehrkräfte und Verwaltung einen verlässlichen Rahmen haben, gelten die folgenden Regeln.

1. Porträtaufnahmen

Zu Beginn eines Schuljahres werden offizielle digitale Porträtfotos aller Schülerinnen und Schüler der Stufen 5, 7 und 10 angefertigt.

Die hochauflösenden Originalaufnahmen werden

  • nur auf einer einzigen DVD abgelegt, die beim Schulleiter aufbewahrt wird,
  • nur für offizielle Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (z. B. Presseartikel) eingesetzt.

Von den Originalen werden Miniaturen in der Größe 120 × 160 Pixel angefertigt, die beim Vergrößern nicht scharf bleiben. Diese Miniaturen werden

  • in der Verwaltung für Listen und Schülerausweise verwendet,
  • den Lehrkräften für Listen und Sitzpläne ausschließlich zum persönlichen dienstlichen Gebrauch zur Verfügung gestellt, aber
  • keinen weiteren Personen überlassen.

2. Unterrichtsfotos

Im Rahmen der pädagogischen Arbeit können Lehrkräfte für Zwecke der Öffentlichkeitsarbeit (Pressemitteilungen, Berichte über Projekte, Ausstellungen o. Ä.) oder der internen Dokumentation (z. B. Unterrichtspräsentationen) Fotos von Schülerinnen und Schülern und ihren Aktionen anfertigen. Verwendet werden sie nach (mündlicher) Zustimmung der abgebildeten Schülerinnen und Schüler.

Zur unterrichtlichen Arbeit gehören auch Exkursionen sowie Klassen- und Kursfahrten.

3. Genehmigung und Widerspruch

Alle Eltern wurden erstmals mit dem Elternbrief vom 28.06.2010 über diese Regelung informiert; neue Eltern erfahren davon bei der Aufnahme ihres Kindes. Widersprechen die Eltern nicht, gilt die Regelung als akzeptiert.

Eltern können der Schule die Erlaubnis jederzeit ganz oder teilweise entziehen. Teilen Sie dies bitte schriftlich mit (Brief oder E-Mail). Der Widerruf wird in der Schülerstammdatei dokumentiert.

4. Fotos durch Mitschülerinnen und Mitschüler

Die Regeln gelten nur für Fotos, die von der Schule, von Lehrkräften oder in deren Auftrag gemacht werden. Für Fotos, die Schülerinnen und Schüler (zum Beispiel mit dem Handy) von Mitschülerinnen und Mitschülern machen, und deren Verwendung ist die Schule nicht verantwortlich. Bild- und Tonaufnahmen ohne Auftrag einer Lehrkraft sind nach der Hausordnung auf dem Schulgelände untersagt.