In der Erprobungsstufe haben die Schülerinnen und Schüler gezeigt, dass sie für die Laufbahn am Gymnasium geeignet sind. In der Mittelstufe – den Klassen 7 bis 10 – kommen neue Herausforderungen hinzu: die zweite Fremdsprache ab Klasse 7, das Wahlpflichtfach ab Klasse 9 und am Ende die Zentralen Prüfungen und der Mittlere Schulabschluss.
Begleitung in der Pubertät
Die Pubertät bringt viele Veränderungen mit sich, die sich in allen Lebensbereichen der Jugendlichen bemerkbar machen – in Familie, Freundschaften, Schule und am eigenen Körper.
Die Schule als zentraler Lebensraum möchte dieser Realität konstruktiv und fördernd begegnen. Sie schafft Anreize und Orientierungspunkte, damit die Jugendlichen den Schulalltag erfolgreich und zufrieden bewältigen können.
Die Konzepte der Mittelstufe, etwa „Erwachsen werden“ oder das Methodentraining, verstehen sich als Impulse und Hilfestellungen. Alle Beteiligten – Eltern, Schülerinnen und Schüler sowie Lehrkräfte – sind gefragt, diese Bausteine aufzugreifen und fruchtbar zu machen.
Abschlüsse in der Sekundarstufe I
Seit dem Schuljahr 2023/24 gehört die Klasse 10 durch die Rückkehr zu G9 wieder zur Sekundarstufe I. Dort wird auch der Mittlere Schulabschluss erworben.
Am Ende der Klasse 9
Wer in die Klasse 10 versetzt wird, erhält einen dem Hauptschulabschluss gleichwertigen Abschluss (Erster Schulabschluss). Bei Nichtversetzung müssen die Bedingungen der Hauptschule für die Versetzung in die Klasse 10 Typ A erfüllt werden.
- Merkblatt der Bezirksregierung: Erster Schulabschluss am Ende der Klasse 9 bei Nichtversetzung (PDF)
Am Ende der Klasse 10
- Hauptschulabschluss nach Klasse 10 (Erweiterter Erster Schulabschluss): Voraussetzung ist die Erfüllung der Versetzungsbedingungen gemäß § 24 Abs. 1 APO-SI.
- Fachoberschulreife (Mittlerer Schulabschluss): Voraussetzung ist die Erfüllung der Versetzungsbedingungen gemäß § 25 Abs. 1 Satz 1 und 3 APO-SI.
- Merkblatt der Bezirksregierung: Erweiterter Erster Schulabschluss am Ende der Klasse 10 bei Nichtversetzung (PDF)
Allgemeine Bestimmungen
- Die Regeldauer der Sekundarstufe I beträgt im Gymnasium (G9) sechs Jahre. Sie kann um zwei Jahre überschritten werden; die Versetzungskonferenz kann sie aus besonderen Gründen um ein weiteres Jahr verlängern (vgl. § 2 APO-SI).
- Bis zum Ende der Klasse 8 können Eltern bei der bisher besuchten Schule den Wechsel der Schulform zum Beginn des nächsten Schuljahres beantragen (vgl. § 13 Abs. 3 APO-SI).
Zentrale Prüfungen in Klasse 10 (ZP 10)
Die Zentralen Prüfungen 10 sind Teil eines Abschlussverfahrens mit landesweit gestellten schriftlichen Prüfungen in Deutsch, Englisch und Mathematik.
- Alle Leistungen des 10. Schuljahres (Klassenarbeiten und sonstige Leistungen) bilden die Vornote.
- Das Ergebnis der ZP 10 ist die Prüfungsnote.
- Beide Noten zählen je zur Hälfte und ergeben die Abschlussnote.
- Weicht die Prüfungsnote deutlich von der Vornote ab, folgt eine mündliche Prüfung: bei zwei Noten Abweichung freiwillig, bei drei Noten verpflichtend.
Die Prüfungen überprüfen Kompetenzen, die im Laufe der Klasse 10 oder früher erworben und eingeübt wurden – im Fach Englisch zum Beispiel Hör- und Leseverstehen.
| Fach | Termin im Schuljahr 2025/26 |
|---|---|
| Deutsch | 13.05.2026, 9:00–11:50 Uhr |
| Englisch | 19.05.2026, 9:00–11:20 Uhr |
| Mathematik | 28.05.2026, 9:00–11:10 Uhr |
Alle Zeiten einschließlich einer Bonuszeit von etwa 10 Minuten.
Regelungen und Informationen
Ausbildungs- und Prüfungsordnung (APO-SI)
- Text der APO-SI (PDF)
- Runderlass zur Organisation des Unterrichtsbetriebs (PDF)
- Die Sekundarstufe I in Nordrhein-Westfalen – Informationen für Eltern (Schulministerium)
Unter- und Mittelstufe am Woeste
- Wahl der zweiten Fremdsprache und Wahlpflichtunterricht
- Stundentafel
- Eingeführte Lehrwerke
- Klassenarbeiten, Versetzung, Nachprüfungen und Nachschreibtermine
- Krankmeldung, Entschuldigung und Beurlaubung
- Teilnahme am Religionsunterricht
- Schülerfotos
- Study Hall