Wenn viele Menschen an einem Ort gemeinsam tätig sind, müssen zur Vermeidung von Gefahren und Konflikten Verhaltensregeln aufgestellt und eingehalten werden. Diese Hausordnung soll eine Orientierungshilfe für das Zusammenleben an unserem Gymnasium sein.
Verabschiedet am 17.10.2011; geändert am 19.12.2013, 15.04.2016, 05.12.2017 und 20.11.2024.
Die Hausordnung im Wortlaut
1. Unterrichtszeiten
Siehe Unterrichtszeiten.
2. Beginn des Unterrichtstages
- Der Eingang zur Mensa ist an den Unterrichtstagen ab 07:15 Uhr geöffnet. Bis zur Öffnung des Schulgebäudes dürfen sich Schüler im Mensabereich aufhalten.
- Das Schulgebäude wird in der Regel um 7:40 Uhr geöffnet. Bis zur Öffnung des Gebäudes halten sich die Schüler auf der Zufahrt zur Pausenhalle, auf den Pausenhöfen oder im Mensabereich auf. Bei Regenwetter steht der überdachte Bereich auf dem Unteren Pausenhof zur Verfügung.
- Für einen pünktlichen, ungestörten Beginn des Unterrichts ist es erforderlich, dass sich alle Schüler bis zum ersten Gongzeichen um 7:47 Uhr in ihrem Klassenraum oder vor ihrem Fachraum eingefunden haben.
3. Ende des Unterrichtstages
- Nach Unterrichtsschluss oder nach dem Ende weiterer schulischer Veranstaltungen sind – bis auf die Pausenhalle – alle Gebäudeteile möglichst bald zu verlassen.
4. Beginn der Unterrichtsstunden
- Zum Beginn jeder Unterrichtsstunde finden sich die Schüler pünktlich an ihrem Unterrichtsraum ein.
- Schüler, die sich bereits in ihrem Unterrichtsraum befinden, warten dort – nicht auf den Fluren – auf das Eintreffen ihres Fachlehrers.
- Schüler, die in einem Biologie- oder Chemie-Fachraum unterrichtet werden, warten in der Pausenhalle auf das Eintreffen ihres Fachlehrers.
- Der Fachlehrer überzeugt sich zu Beginn der Unterrichtsstunde davon, dass sich der Raum in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet. Ist das nicht der Fall, lässt der Fachlehrer Ordnung und Sauberkeit durch die Schüler herstellen.
- Das Sekretariat ist zu benachrichtigen, wenn ein Fachlehrer nicht innerhalb von 10 Minuten nach Unterrichtsbeginn erschienen ist.
5. Verhalten im Unterricht
- Essen und Trinken sind im Unterricht nicht erlaubt. Über Ausnahmen entscheidet der Fachlehrer.
- Kopfbedeckungen dürfen, soweit sie nicht religiös begründet sind, nicht getragen werden.
- Das Aufsetzen von Kopfhörern ist nicht statthaft.
- In Ausnahmefällen erteilt der Fachlehrer die Erlaubnis zum Toilettengang während des Unterrichts.
6. Fünf-Minuten-Pausen
- Fünfminütige Unterbrechungen zwischen den Stunden ermöglichen Lehrern und Schülern, die Unterrichtsräume nach den Vorgaben des Stundenplans zu wechseln.
- Von Toilettenbesuchen abgesehen sollen Schüler, die ihren Raum nicht wechseln müssen, den Unterrichtsraum nicht verlassen.
- Der Besuch der Mensa ist in Fünf-Minuten-Pausen zwischen zwei Unterrichtsstunden nicht gestattet.
7. Ende der Unterrichtsstunden
- Verlässt eine Lerngruppe am Ende einer Stunde den Unterrichtsraum, so kontrolliert der Fachlehrer, dass
- alle Stromverbraucher ausgeschaltet und alle Fenster verschlossen werden und
- der Raum in einem ordentlichen, besenreinen Zustand ist.
- Handelt es sich um die letzte Stunde, in der der Raum an dem Unterrichtstag genutzt wird, sorgt der Fachlehrer dafür, dass die Schüler
- den Raum in einem Zustand hinterlassen, der es dem Reinigungspersonal ermöglicht, direkt mit der Feuchtreinigung zu beginnen und
- die Stühle „hoch“ stellen.
8. Große Pausen
- Nach der zweiten und vierten Unterrichtsstunde begeben sich alle Schüler der Sekundarstufe I ohne Verzögerung in die Pausenbereiche.
- Als Aufenthaltsorte stehen zur Verfügung:
- Oberer und Unterer Pausenhof
- Sportgelände
- Pausenhalle
- Mensa und Kleine Aula
- Außenbereich vor der Mensa
- Oberstufenschüler: Stufentrakte sowie der Bereich vor dem unteren Haupteingang
- Der Aufenthalt auf den Fluren, in der Eingangshalle und im Aulafoyer ist nicht gestattet.
- Um auch den Lehrern eine Pause zu gewähren, sollen Anfragen am Eingang des Lehrerzimmers nur in der zweiten Großen Pause erfolgen. Sie sind auf Anliegen zu beschränken, die keinen Aufschub dulden. Diese Anliegen sollen auch nur von den direkt betroffenen, unbegleiteten Schülern vorgetragen werden.
- Im Gebäude sind Laufen, Toben und Ballspiele wegen der Unfallgefahr verboten.
- Bei hinreichender Rücksichtnahme auf die Mitschüler darf in folgenden Bereichen mit Bällen gespielt werden, die vom Typ her zugelassen sind:
- Pausenhof (hinterer Bereich zwischen Spielehütte und Leonidon)
- Grünes Soccer-Feld
- Aktivitäten, die ausnahmsweise während der Großen Pausen in Unterrichtsräumen stattfinden, werden durch die verantwortlichen Lehrer beaufsichtigt.
- Das Werfen mit Schneebällen und das Schlindern sind wegen der damit verbundenen Gefährdungen verboten.
9. Verhalten in der Mittagspause
- Die Mittagspause kann dazu genutzt werden, in der Mensa zu Mittag zu essen, Übermittagsbetreuungsangebote wahrzunehmen, sich zu bewegen oder durch Ruhe zu erholen.
- Hinsichtlich einer Verköstigung außerhalb der Mensa gelten folgende Regelungen:
- Eine Pausenbelieferung durch externe Essenslieferanten ist nicht gestattet.
- Schülern ist der Betrieb elektrischer Geräte (Mikrowelle, Tauchsieder usw.) zum Zweck der Essensaufbereitung untersagt.
- Um auch den Lehrern eine Mittagspause zu gewähren, gelten hinsichtlich des Vortragens von Anliegen am Lehrerzimmer dieselben Einschränkungen wie in den Großen Pausen.
- Da während der Mittagspause auch Oberstufenunterricht stattfindet, darf auf den Fluren weder Lärm erzeugt, noch getobt oder gerannt werden.
- Die Glastüren auf den Fluren müssen in der Mittagspause aus Gründen der Schalldämmung geschlossen bleiben.
- In der Mittagspause bleiben alle Klassenräume sowie die Große Aula geschlossen. Ausgenommen sind die Räume, in denen ein Betreuungsangebot stattfindet. Kinder der Musikklassen dürfen in den Räumen des Musiktraktes an ihren Instrumenten üben.
10. Verhalten in der Mensa
- Alle Angelegenheiten, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Mensa eine Rolle spielen, sind Bestandteil der Mensa-Regeln.
11. Sekretariat
- Das Sekretariat steht für Anliegen der Schüler nur in den Großen Pausen, der Mittagspause und nach dem Ende des Unterrichts zur Verfügung. Von dieser Regelung sind Notfälle ausgenommen.
12. Gesundheit
- Das Mitführen, der Konsum, die Abgabe und die Entgegennahme von Alkohol und anderen Drogen (z. B. Cannabis) sind auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen untersagt.
- Auf dem gesamten Schulgelände herrscht uneingeschränktes Rauchverbot.
13. Elektronische Kommunikationsmedien
- Schülern der Sekundarstufe I ist die Nutzung des Handys im Schulgebäude und auf dem Schulgelände nur nach ausdrücklicher Erlaubnis durch eine Lehrkraft erlaubt. Ausnahme: Schüler der Stufen 9 und 10 dürfen ihr Handy während der Pausen in der „Handy-Zone“ im Kleinen Klassenhaus benutzen.
- Für Oberstufenschüler gilt grundsätzlich keine Einschränkung der Handy-Nutzung, in der Mensa jedoch nur im Bereich der Oberstufen-Sitzgruppe.
- Allen Schülern ist auf dem gesamten Schulgelände streng untersagt, diskreditierende Inhalte zu publizieren oder ohne eine Beauftragung durch eine Lehrkraft Bild- oder Tonaufnahmen zu machen.
14. Verlassen des Schulgeländes
- Die Wahrung der Aufsichtspflicht der Schule erfordert es, dass Schüler der Sekundarstufe I das Schulgelände während der Unterrichtszeit einschließlich aller Pausen nicht verlassen dürfen. Dieses Verbot gilt auch während der Mittagspause.
- Im Krankheitsfall ist eine vorherige Abmeldung im Sekretariat erforderlich.
15. Freistunden
- Schüler der Sekundarstufe II dürfen sich auch während der Freistunden ruhig in freien Kursräumen, in der Schülerbücherei, dem Selbstlernzentrum und der Mensa aufhalten.
- Ein Aufenthalt in der Pausenhalle ist wegen möglicher Beeinträchtigungen des angrenzenden Unterrichts zu vermeiden.
16. Sicherheit
- Friedvoller Umgang miteinander sollte für alle selbstverständlich sein. Raufereien – auch aus Spaß – sind zu unterlassen, ebenso Handlungen, die die eigene Sicherheit und die anderer gefährden.
- Gegenstände, von denen eine Gefahr ausgehen könnte, dürfen nicht in die Schule mitgebracht werden.
- Unfälle, die sich auf dem Schulgelände oder dem Schulweg ereignen, sind dem Sekretariat zu melden.
17. Wertgegenstände
- Da Wertgegenstände der Schüler nicht unter den Versicherungsschutz des Schulträgers fallen, ist jeder Schüler für deren Sicherung selbst verantwortlich.
- Im Sportunterricht werden Behälter zur Aufbewahrung vom Sportlehrer zur Verfügung gestellt.
18. Abstellen von Schüler-Fahrzeugen
- Fahrräder können im Fahrradkeller sowie in den Fahrradständern an der Zufahrt zum unteren Pausenhof und am Pavillon abgestellt werden.
- Motorisierte Zweiräder sind im Bereich des unteren Parkplatzes Platz sparend zu parken.
- Pkws dürfen auf dem unteren Parkplatz unterhalb des Schulgebäudes geparkt werden.
- Feuerwehrzufahrten sind von allen Fahrzeugen freizuhalten.
19. Pfleglicher Umgang
- Zu einer guten Lernatmosphäre gehört ein ansprechendes gepflegtes Umfeld, für das alle verantwortlich sind:
- Gebäude und Anlagen werden in ihrem Zustand erhalten.
- Das Inventar wird pfleglich behandelt. Bücher werden eingebunden und schonend benutzt.
- Abfälle werden sachgerecht entsorgt.
- Sachbeschädigungen jeglicher Art (auch unabsichtliche) werden umgehend im Sekretariat gemeldet.
Alarmplan: Verhalten bei Feueralarm
Leben zu retten ist höchstes Gebot! Ruhe bewahren!
Alarm während des Unterrichts
Die Schülerinnen und Schüler
- gehen ohne Gepäck auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg zum Sammelplatz,
- versammeln sich als Lerngruppe der laufenden Stunde (z. B. Latein 8bc),
- gehen, falls der Fluchtweg abgeschnitten ist, zurück in ihren Raum und warten dort auf Hilfe. Der Notausstieg des Raumes darf nur im Notfall benutzt werden.
Die Lehrkraft
- schließt die Fenster,
- nimmt das Klassenbuch oder die Kursmappe mit,
- verlässt als letzte Person den Unterrichtsraum,
- schließt die Raumtür, verriegelt sie jedoch nicht,
- folgt der Lerngruppe zum Sammelplatz,
- überprüft dort die Vollständigkeit der Gruppe und
- benachrichtigt die Alarmaufsicht (Position: Tisch-Bank-Kombinationen vor der Mensa).
Alarm vor dem Unterricht oder während der Pausen
Die Schülerinnen und Schüler
- gehen auf dem vorgeschriebenen Fluchtweg zum Sammelplatz; wer sich bei Auslösung des Alarms außerhalb des Gebäudes aufhält, darf das Gebäude bis zur Aufhebung des Alarms nicht betreten,
- der Sekundarstufe I versammeln sich als Klassen; die Klassensprecherinnen und Klassensprecher prüfen die Vollständigkeit,
- der Sekundarstufe II versammeln sich in den Kursgruppen der nachfolgenden Stunde.
Die Aufsicht
- kontrolliert, soweit verantwortbar, ob der beaufsichtigte Gebäudebereich verlassen worden ist.
Die Lehrkraft der nachfolgenden Unterrichtsstunde
- begibt sich zu ihrer Jahrgangsstufe auf dem Sammelplatz,
- überprüft mit den anderen Lehrkräften dieser Stufe die Vollständigkeit der Gruppen und
- benachrichtigt die Alarmaufsicht.
Sammelstellen und Alarmaufsicht

| Stufen | Alarmaufsicht |
|---|---|
| 5 und 6 | Frau Heuer-Zachau, Herr Tinnefeld |
| 7 bis 10 | Frau Verborg, Herr Pohlmann |
| EF bis Q2 | Herr Gropengießer, Herr Goos |
Die Rückkehr in das Schulgebäude erfolgt erst nach Aufforderung durch die Alarmaufsicht.