Leistung und Versetzung

Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten in der Sekundarstufe I, Versetzungsbestimmungen, Nachprüfungen und Nachschreibtermine.

Auf dieser Seite finden Sie die wichtigsten Regeln zu Klassenarbeiten, Versetzung und Nachprüfung in der Sekundarstufe I (Klassen 5 bis 10). Rechtsgrundlage ist die Ausbildungs- und Prüfungsordnung Sekundarstufe I (APO-SI).

Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten

Die Fachkonferenzen legen Anzahl und Dauer der Klassenarbeiten fest. Sie orientieren sich dabei an den Vorgaben der APO-SI (VV 6). Die Tabelle nennt die Anzahl der Arbeiten pro Schuljahr, in eckigen Klammern die Dauer in Unterrichtsstunden zu je 45 Minuten [u].

StufeDeutschEnglisch2. Fremdsprache (Französisch/Latein)MathematikWahlpflichtfach
56 [1u]6 [1u]–6 [1u]–
66 [1u]6 [1u]–6 [1u]–
75 [1u]5 [1u]5 [1u]5 [1u]–
84 [1u] (inkl. 1 Ersatzform)4 [1u]4 [1u]4 [1u]–
94 [2u]4: [1u] im 1. Halbjahr, [1–2u] + mündliche Prüfung im 2. Halbjahr4 [1–2u]4: [1u] im 1. Halbjahr, [2u] im 2. Halbjahr4 [1–2u]
103 [2u] + ZP 10 [2u]3: [2u] + mündliche Prüfung im 1. Halbjahr, [2u] im 2. Halbjahr + ZP 10 [2u]4 [1–2u]3 [1–2u] + ZP 10 [2u]4 [1–2u]

Hinweise

  1. Aus fachlichen Gründen (z. B. spezielle Themen) oder aus organisatorischen Gründen (z. B. Besonderheiten der Klasse) kann eine Klassenarbeit von 45 auf z. B. 60 Minuten verlängert werden [1–2u]. Das gilt vor allem für die Stufen 9 und 10. Die Entscheidung trifft die Fachlehrkraft.
  2. In der Stufe 8 findet im 2. Halbjahr in Deutsch, Englisch und Mathematik zusätzlich eine zentrale Lernstandserhebung statt (Vergleichsarbeit VERA 8).
  3. In den Stufen 9 und 10 wird im Fach Englisch eine schriftliche Klassenarbeit durch eine mündliche Prüfung ersetzt (vgl. APO-SI VV 6.8.3 zu Abs. 8).
  4. Seit dem Schuljahr 2023/24 finden in Deutsch, Mathematik und Englisch Zentrale Prüfungen statt (ZP 10). Die Prüfungsnote bildet zusammen mit der Vornote aus dem Schuljahr die Abschlussnote. Mehr dazu unter Mittelstufe.

Nachschreibtermine

In der Sekundarstufe I werden versäumte Klassenarbeiten in der Regel nachgeschrieben. Dafür gibt es zentrale Nachschreibtermine, die im Terminkalender veröffentlicht werden. Wegen der Bauarbeiten kann es kurzfristig zu Raumwechseln kommen.

Versetzungsbestimmungen

Die APO-SI regelt die Schullaufbahn in der Sekundarstufe I an allen Schulformen: Text der APO-SI (PDF)

Eine Schülerin oder ein Schüler wird im Regelfall versetzt, wenn

  • die Leistungen in allen Fächern und Lernbereichen ausreichend oder besser sind oder
  • nicht ausreichende Leistungen gemäß den schulformspezifischen Bedingungen (Gymnasium: § 27 APO-SI) ausgeglichen werden können oder unberücksichtigt bleiben.

Ausgleichsregelungen für Gymnasien (§ 27 APO-SI)

  • Die Leistungen sind in nicht mehr als einem der Fächer Deutsch, Mathematik, Englisch und Französisch mangelhaft (aber nicht ungenügend), und die mangelhafte Leistung wird durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem anderen Fach dieser Fächergruppe ausgeglichen.
  • Die Leistungen sind in nicht mehr als einem der übrigen Fächer nicht ausreichend.
  • Die Leistungen sind zwar in zwei der übrigen Fächer nicht ausreichend, darunter in einem Fach nicht ungenügend, aber diese Minderleistung wird durch eine mindestens befriedigende Leistung in einem Fach ausgeglichen.

Nachprüfung

Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden – wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden.

Auszug aus § 23 APO-SI

(1) Ab Klasse 7 kann eine nicht versetzte Schülerin oder ein nicht versetzter Schüler eine Nachprüfung ablegen, um nachträglich versetzt zu werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter spricht die Zulassung zur Nachprüfung aus, wenn in einem einzigen Fach durch die Verbesserung der Note von „mangelhaft“ auf „ausreichend“ die Versetzungsbedingungen erfüllt würden. Kommen für die Nachprüfung mehrere Fächer in Betracht, wählt die Schülerin oder der Schüler das Fach, in dem die Nachprüfung abgelegt werden soll.

Anmeldung und Termine

  • Mit dem Zeugnis erhalten die Eltern eine schriftliche Mitteilung, in welchen Fächern die Versetzung durch eine Nachprüfung erreicht werden kann, dazu ein Anmeldeformular und den Anmeldeschluss.
  • Die Anmeldung zur Nachprüfung muss spätestens zwei Wochen vor Wiederbeginn des Unterrichts nach den Sommerferien im Sekretariat vorliegen – von den Erziehungsberechtigten oder der volljährigen Schülerin bzw. dem volljährigen Schüler. Kommen mehrere Fächer in Frage, muss auch das Fach angegeben werden.
  • Die Nachprüfung findet an den beiden letzten Tagen der Sommerferien statt: die schriftlichen Prüfungen am vorletzten Ferientag (Montag), die mündlichen Prüfungen nach einem Prüfungsplan am letzten Ferientag (Dienstag).
  • Der Termin steht im Anschreiben der Schule zur Zulassung. Einige Tage vorher können Sie die Prüfungszeiten im Sekretariat erfragen.

Durchführung

Die Schulleitung bildet einen Prüfungsausschuss aus Vorsitz, Protokollführung und prüfender Lehrkraft. Prüfer ist in der Regel die bisherige Fachlehrkraft. Die Nachprüfung besteht aus einer mündlichen Prüfung, in einem Fach mit schriftlichen Arbeiten zusätzlich aus einer schriftlichen Prüfung.

A. Fach mit schriftlichen Arbeiten

  • Die Nachprüfung besteht aus einem schriftlichen und einem mündlichen Teil.
  • Die Aufgaben stammen aus dem Unterricht des Schulhalbjahres, in dem das Fach zuletzt unterrichtet wurde.
  • Die schriftliche Prüfung dauert ebenso lange wie eine Klassenarbeit.
  • Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.

B. Fach ohne schriftliche Arbeiten

  • Die Aufgaben der mündlichen Prüfung stammen aus dem Unterricht des Schulhalbjahres, in dem das Fach zuletzt unterrichtet wurde.
  • Das Prüfungsgespräch dauert in der Regel nicht länger als 15 Minuten.
  • Eine Vorbereitungszeit gibt es nicht.

Ergebnis

  • Die Schülerin oder der Schüler ist versetzt, wenn durch das Ergebnis der Nachprüfung die Versetzungsbedingungen erfüllt sind. Der Prüfungsausschuss entscheidet mit einfacher Mehrheit.
  • Die Schulleitung informiert die Eltern mündlich am Prüfungstag und schriftlich mit geändertem Zeugnis in der ersten Woche des neuen Schuljahres.
  • Bei bestandener Nachprüfung wird ein neues Zeugnis mit einer um eine Notenstufe verbesserten Note ausgestellt.
  • Das Ergebnis einer nicht bestandenen Nachprüfung wird den Eltern schriftlich mit einer Rechtsbehelfsbelehrung mitgeteilt.

Versäumnis

Versäumt die Schülerin oder der Schüler aus einem selbst zu vertretenden Grund die Prüfung oder einen Teil davon, gilt sie als nicht bestanden. Im Krankheitsfall muss ein ärztliches Attest vorgelegt werden.