Lernaufgaben und Lernzeiten

Im Ganztag treten Lernzeiten an die Stelle klassischer Hausaufgaben – hier steht, wie viel aufgegeben werden darf, wann gelernt wird und was freiwillige Förderaufgaben sind.

An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I „Lernzeiten“ an die Stelle von Hausaufgaben. Lernzeiten sind so in den Ganztag eingebunden, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen. Auf dieser Seite erfahren Sie, wie das Woeste-Gymnasium diesen Auftrag umsetzt.

Gesetzliche Grundlage

Der Erlass BASS 12-63 Nr. 3 („Unterrichtsbeginn, Verteilung der Wochenstunden, Fünf-Tage-Woche, Klassenarbeiten und Hausaufgaben an allgemeinbildenden Schulen“ vom 05.05.2015) regelt in Abschnitt 4 die Hausaufgaben neu. Für das Woeste-Gymnasium ist Absatz 4.2 besonders wichtig:

4.2 Hausaufgaben an Ganztagsschulen: An Ganztagsschulen treten in der Sekundarstufe I „Lernzeiten“ an die Stelle von Hausaufgaben. Die Lernzeiten sind so in das Gesamtkonzept des Ganztags zu integrieren, dass es in der Regel keine schriftlichen Aufgaben mehr gibt, die zu Hause erledigt werden müssen.

Daraus ergeben sich vier Fragen:

  1. Welchen Zweck haben Lernaufgaben und welchen Qualitätskriterien müssen sie genügen? (Inhalt)
  2. Wie viel Lernzeit ist täglich und wöchentlich vorzusehen? (Menge)
  3. Wo in der Unterrichtswoche liegen die Lernzeiten? (Lage)
  4. Bis wann müssen die Aufgaben erledigt sein? (Fristen)

1. Zweck und Qualität von Lernaufgaben

Lernaufgaben, die Schülerinnen und Schüler außerhalb des Fachunterrichts selbstständig bearbeiten, sind fester Bestandteil des Lernens an der Schule. Sie dienen vielen Zwecken:

  • Erwerb von Basiswissen (z. B. Vokabeln)
  • Einüben erworbener Fertigkeiten
  • Anwenden erworbener Fähigkeiten
  • Festigen erworbenen Wissens
  • Absichern von Erkenntnissen
  • Vergewissern des Kompetenzerwerbs
  • Erkennen von Kenntnislücken
  • selbstständiges Organisieren und Produzieren
  • Vorbereitung auf neuen Unterricht

Dafür müssen Lernaufgaben sechs Qualitätskriterien genügen – je nach Aufgabe unterschiedlich gewichtet. Die folgende Übersicht zeigt jeweils die Sicht der Lehrkraft und die der Schülerinnen und Schüler:

KriteriumSicht der LehrkraftSicht der Schülerin oder des Schülers
1. Erwartungsklarheit„Ich habe einen differenzierten Erwartungshorizont für den Lernauftrag.“„Mir ist klar, was von mir erwartet wird. In der nächsten Stunde erlebe ich keine Überraschung – weder beim gewünschten Inhalt noch bei der gewünschten Form der Darstellung.“
2. Machbarkeit„Wer ausreichende Leistungen zeigt, sollte den Lernauftrag ohne fremde Hilfe ausreichend erfüllen können.“„Ich bin zuversichtlich, dass ich mit dem Lernauftrag gut zurechtkomme – inhaltlich, formal und zeitlich.“
3. Pädagogische Sinnhaftigkeit„Wer den Lernauftrag erfüllt, lernt etwas Wertvolles und versteht die Welt besser oder bewältigt das Leben besser.“„Ich sehe ein (oder ahne), dass es sinnvoll ist, einen solchen Auftrag mindestens einmal in meinem Schülerleben zu erledigen.“
4. Didaktische Zweckdienlichkeit„Der Lernauftrag fördert den Kompetenzerwerb, den wir gerade anstreben.“„Ich sehe ein (oder ahne), dass der Auftrag gut für meinen Lernerfolg ist.“
5. Motivation„Lernen ist Arbeit – und Arbeit macht nur Freude, wenn sie sich möglichst bald lohnt.“„Vielleicht macht mir der Auftrag Spaß.“ (Lebensfreude) – „Mich interessiert das Ergebnis.“ (Sachinteresse) – „Ich werde mit dem Ergebnis zufrieden sein und es gern zeigen.“ (Leistungsmotivation) – „Ich bin gut auf die nächste Leistungsüberprüfung vorbereitet.“ (Erfolgszuversicht)
6. Beurteilbarkeit„Ich weiß, wie ich allen eine (direkte oder indirekte) Rückmeldung geben kann.“„Ich erfahre, ob ich es richtig gemacht habe, wo ich gegebenenfalls Fehler gemacht habe und ob ich es gut oder schlecht gemacht habe.“

Die Lehrerkonferenz vom 1. Dezember 2015 hat alle Fachkonferenzen gebeten, diese Kriterien fachbezogen zu diskutieren und an Beispielen zu verdeutlichen. Sie gelten in der Sekundarstufe I nicht nur für Deutsch, Mathematik, Fremdsprachen und Wahlpflichtfächer, sondern besonders auch für die übrigen Fächer, die zunehmend Lernzeit erhalten. Auch in der Oberstufe und für Phasen selbstständigen Arbeitens im Unterricht sind sie Qualitätsmaßstab.

2. Umfang der Lernaufgaben

Wer eine Ganztagsschule besucht, darf beim Erreichen des Schulabschlusses keinen Nachteil gegenüber Schülerinnen und Schülern einer Halbtagsschule haben. Deshalb muss der Gesamtumfang an angeleitetem und selbstständigem Lernen gleich sein. Weil der Fachunterricht an beiden Schulformen gleich umfangreich ist, gelten die Vorgaben für Hausaufgaben unmittelbar auch für Lernaufgaben. Nach Absatz 4.4 des Erlasses müssen sie pro Tag in folgender Zeit zu erledigen sein:

  • Klassen 5 bis 7: 60 Minuten
  • Klassen 8 bis 10: 75 Minuten

Am Woeste-Gymnasium gelten dafür folgende Grundregeln:

  • In Fächern mit Klassenarbeiten (Deutsch, Mathematik, erste und zweite Fremdsprache, Wahlpflichtfach in den Stufen 9 und 10) dürfen pro Kernwochenstunde durchschnittlich 15 Minuten schriftliche Lernaufgaben gegeben werden. Zeit für Lektüre oder Vokabellernen ist nicht eingerechnet. Beispiel: Wird Mathematik in Klasse 5 vierstündig unterrichtet, sind pro Woche insgesamt 60 Minuten Lernaufgaben möglich.
  • In den übrigen Fächern (Geschichte, Erdkunde, Politik, Biologie, Chemie, Physik, Informatik, Kunst, Musik, Religion, Praktische Philosophie, Sport) wird zugunsten der erstgenannten Fächer in der Regel auf Lernaufgaben außerhalb des Unterrichts verzichtet. In begründeten Ausnahmefällen sind sie möglich, wenn mehr als ein Tag Zeit gegeben wird und das Tagesmaximum nicht überschritten wird – meist durch Absprache unter den Lehrkräften, etwa indem ein Hauptfach Lernzeit „ausleiht“.
Fach (Minuten pro Woche)5678910
Deutsch756060454545
Mathematik607545456045
Englisch607560454545
Französisch/Latein60606045
Wahlpflichtfach4545
Summe pro Woche195210225195255225
Durchschnitt pro Tag394245395145
Höchstwert laut Erlass pro Tag606060757575

Die Belastung liegt damit deutlich unter dem, was eine Halbtagsschule nach den gesetzlichen Vorgaben ansetzen dürfte. Dieser „Sicherheitsabstand“ ist sinnvoll, weil Schülerinnen und Schüler sehr unterschiedlich schnell arbeiten. Alle Fächer – besonders die, die in der Regel keine Lernaufgaben stellen – können freiwillige Förderaufgaben anbieten. Die Fachgruppen klären gemeinsam, wie der Unterricht so gestaltet wird, dass die begrenzten Lernzeiten mit den Bildungszielen vereinbar sind.

3. Lage der Lernzeiten

Der Ganztagsrahmen reicht an fünf Wochentagen von 7:50 Uhr (Beginn der 1. Stunde) bis 15:45 Uhr (Ende der 9. Stunde). Die meisten schulischen Aktivitäten einschließlich der Arbeitsgemeinschaften finden in diesem Rahmen statt. Fünf Stunden pro Woche sind als Lernzeiten ausgewiesen; bei Bedarf gibt es eine Lernaufgabenbetreuung.

Beispiel Klasse 5MoDiMiDoFr
07:50–12:20 (Stunden 1–5)UnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterricht
12:20–13:20PauseUnterrichtPausePauseUnterricht
13:20–14:05UnterrichtLernzeitUnterrichtUnterrichtLernzeit
14:10–14:55LernzeitLernzeitLernzeit
Beispiel Klasse 10MoDiMiDoFr
07:50–12:20 (Stunden 1–5)UnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterrichtUnterricht
12:20–13:20PauseUnterrichtPausePauseUnterricht
13:20–14:05UnterrichtLernzeitUnterrichtUnterrichtLernzeit
14:10–14:55UnterrichtLernzeitUnterricht
15:00–15:45LernzeitLernzeit

Die Lernzeiten liegen jeweils am Ende des Unterrichtstages, und zwar aus zwei Hauptgründen:

  • Fachunterricht soll möglichst früh am Tag stattfinden, weil die Aufnahmefähigkeit dann höher ist.
  • Lernaufgaben ergeben sich so unmittelbar aus dem Unterricht des Tages und erfüllen die Qualitätskriterien leichter.

Ein weiterer Grund ist die Flexibilität: Schülerinnen, Schüler und viele Eltern wünschen sich ausdrücklich, dass Ganztagsangebote wie Musik, Sport oder Theater auch parallel zu den Lernzeiten wahrgenommen werden können. Die Nutzung der Lernzeiten ist deshalb in einem gewissen Rahmen freiwillig – im Sinne einer auch von der QUA-LiS NRW empfohlenen „Flexi-Lernzeit“. Wie viel Wahlfreiheit zwischen betreutem Lernen in der Schule und selbstständigem Arbeiten zu Hause besteht, hängt vom Alter ab: Jüngere Kinder brauchen eher Anleitung und Betreuung, ältere Schülerinnen und Schüler der oberen Mittelstufe sollen zunehmend auf die Arbeitsweise der Oberstufe vorbereitet werden.

Nicht zum Lernaufgabenkonzept gehören Tätigkeiten, die aus eigenem Antrieb oder aus eigener Notwendigkeit selbstständig und außerhalb des Ganztagsrahmens organisiert werden:

  • selbstständiges Üben und Wiederholen
  • selbstständige Vorbereitung auf Leistungsüberprüfungen
  • selbstständige Beschäftigung mit Unterrichtsinhalten, z. B. Unterrichtsnachschriften, Lerntagebücher, Themenhefte oder Portfolios

4. Fristen

Für Halbtagsschulen schreibt der Erlass vor, dass an Tagen mit Nachmittagsunterricht keine Hausaufgaben für den nächsten Tag erledigt werden müssen (Absatz 4.3). Hintergrund: Auch Halbtagsschulen müssen 188 Jahreswochenstunden in der Sekundarstufe I unterbringen; meist steigt die Stundenzahl von der Erprobungsstufe an und liegt in der oberen Mittelstufe über der einer Ganztagsschule.

An Ganztagsschulen sind die Stunden gleichmäßiger verteilt. Am Woeste-Gymnasium liegen in keiner Stufe der Sekundarstufe I an einem Tag mehr als sieben Stunden Fachunterricht. Das ist mit Blick auf Absatz 4.1 des Erlasses ein großer pädagogischer Vorteil:

4.1 Grundsätze: Hausaufgaben sollen die individuelle Förderung unterstützen. Sie können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Sie müssen aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen, in ihrem Schwierigkeitsgrad und Umfang die Leistungsfähigkeit, Belastbarkeit und Neigungen der Schülerinnen und Schüler berücksichtigen und von diesen selbstständig ohne fremde Hilfe in den in Nummer 4.4 genannten Zeiten erledigt werden können. […]

Da an jedem Unterrichtstag mindestens 45 Minuten Lernzeit eingeplant sind, können Lernaufgaben an allen Tagen auch von einem Tag auf den nächsten gegeben werden. Das erleichtert es den Lehrkräften erheblich, Aufgaben zu stellen, die „aus dem Unterricht erwachsen und wieder zu ihm führen“.

In besonderen, begründeten Fällen können Schülerinnen und Schüler die Lehrkraft wie bisher um eine Fristverlängerung bitten. In der Regel wird sie gewährt.

Förderaufgaben

Aufgaben, die freiwillig zur individuellen Förderung bearbeitet werden, heißen am Woeste-Gymnasium „Förderaufgaben“. Sie unterstützen zum Beispiel Neigungen, Leistungsmotivation, die nachhaltige Sicherung von Kompetenzen oder das Aufholen von Lücken (auch durch Nachhilfe). Davon klar zu unterscheiden sind die verpflichtenden Lernaufgaben.

Beispiele

Grundsätzlich kann jede Aufgabe eine Förderaufgabe sein, denn Schülerinnen und Schüler entscheiden selbst, ob sie sie annehmen. Einige Beispiele:

  • Trainingsaufgaben, um ein Verfahren zu üben: Rechen-, Übersetzungs- oder Grammatikübungen
  • Dokumentationsaufgaben, um Wissen zu festigen: Fachheft, Beispielheft, Lerntagebuch, Protokoll
  • Explorationsaufgaben, um ein Thema zu vertiefen oder zu erschließen: Lese-, Recherche- oder experimentelle Forschungsaufträge
  • Präsentationsaufgaben: Tafelvortrag, Themenplakat, digitale Präsentation
  • Wiederholungsaufgaben: Zusammenfassungen, Wiederholung eines Verfahrens
  • Memorieraufgaben: Texte, Gedichte oder Regeln auswendig lernen; eine Rolle, Bewegungsfolge oder ein Lied einüben
  • Teilnahmeaufgaben: an einem Prozess mitwirken, ein Theaterstück oder eine Ausstellung besuchen

Förderaufgaben können entscheidend zur Begabtenförderung oder zum Aufholen von Lücken beitragen. Ihr besonderer pädagogischer Wert liegt in der Freiwilligkeit, der selbstständigen Bearbeitung und dem Erleben selbst erarbeiteten Erfolgs.

Regeln für Lehrkräfte

Förderaufgaben sind ein freiwilliges, nicht einklagbares Angebot der Lehrkräfte:

  • Eine Lehrkraft ist nicht verpflichtet, über die verpflichtenden Lernaufgaben hinaus Förderaufgaben zu stellen.
  • Stellt sie Förderaufgaben, muss sie diese nicht nach Leistungsstand oder Neigung differenzieren.
  • Sie muss die Erledigung nicht überprüfen, korrigieren oder zurückmelden.
  • Wer Förderaufgaben nicht bearbeitet, darf dafür nicht negativ sanktioniert werden.
  • Die Lehrkraft kann die Bearbeitung aber kommentieren und anerkennen und die Ergebnisse in den Unterricht einbeziehen.
  • Eine Benotung oder die Berücksichtigung bei der Bewertung der Sonstigen Leistungen ist unzulässig.

Die Erlassregel zu Hausaufgaben (Absatz 4.5: „Hausaufgaben werden regelmäßig überprüft und für die weitere Arbeit im Unterricht ausgewertet. Sie werden nicht benotet, finden jedoch Anerkennung.“) gilt für Förderaufgaben deshalb nicht.

Regeln für Schülerinnen und Schüler

  • Niemand ist verpflichtet, eine Förderaufgabe zu bearbeiten.
  • Bei der Auswahl dürfen sich Schülerinnen und Schüler frei von ihren Neigungen, ihrem Leistungsanspruch oder dem Bedarf, Lücken zu schließen, leiten lassen.
  • Wer keine Förderaufgaben bearbeitet, darf keine systematischen Nachteile haben: Unterricht und verpflichtende Lernaufgaben müssen so gestaltet sein, dass das Unterrichtsziel in allen Leistungs- und Notenstufen auch ohne Förderaufgaben erreichbar ist.
  • Andererseits sind den Vorteilen für den eigenen Kompetenzerwerb keine Grenzen gesetzt. Sie wirken sich aber nur indirekt aus – über die Leistungen in Klassenarbeiten und im Unterricht, die keine Förderaufgaben voraussetzen.