Vertretungsunterricht ist unvermeidlich und gehört zum Schulalltag. Das Vertretungskonzept des Woeste-Gymnasiums soll dafür sorgen, dass Schülerinnen und Schüler und ihre Eltern möglichst viel von der pädagogischen Arbeit der Schule haben, ohne die Lehrkräfte zu überfordern.
Entstehung
Im Schuljahr 2000/01 entwickelte das Kollegium in einem mehrstufigen Prozess ein erstes Rahmenkonzept für den Vertretungsunterricht. Es trug, bis die Schulzeitverkürzung (G8) und der Ganztag die Bedingungen grundlegend veränderten. Als 2012/13 der dritte Jahrgang in den Ganztag hineinwuchs, war die wachsende Vertretungslast für das Kollegium nicht mehr tragbar.
Am Pädagogischen Tag am 21.11.2012 überarbeitete deshalb eine fächerübergreifende Arbeitsgruppe das Vertretungskonzept, während die Fachgruppen die Erstellung von Materialien für den Vertretungsunterricht planten. 2015 kamen Regeln zum Ausgleich von Unterrichtsausfall in der Oberstufe hinzu. 2018 wurde das Konzept grundlegend überarbeitet. Es sieht seitdem vor:
- schonende Maßnahmen für das Kollegium in Phasen hohen Vertretungsbedarfs,
- eine gleichmäßigere Verteilung der Vertretungslast auf alle Lehrkräfte,
- eine Stärkung des Prinzips „gleiche Klasse“ bei weniger Bereitschaften,
- verpflichtende EVA-Aufgaben (eigenverantwortliches Arbeiten) für die Oberstufe, wenn das Fehlen einer Lehrkraft absehbar ist.
Leitlinien
Nach § 68 Abs. 3 Nr. 1 Schulgesetz entscheidet die Lehrerkonferenz über die Grundsätze der Vertretungspläne; die Gesamtverantwortung des Schulleiters bleibt davon unberührt. Die Pflichten der Lehrkräfte regelt § 11 ADO. Das Konzept orientiert sich an diesen Leitlinien:
- Alle Vertretungsmaßnahmen unterstützen und ergänzen so weit wie möglich den laufenden Unterricht; Schülerinnen, Schüler und Eltern sollen sie als bedeutsam erleben.
- Vertretungsmaßnahmen dürfen die wöchentliche Arbeitszeit der Lehrkräfte (§ 11 Abs. 1 ADO) nicht dauerhaft erhöhen, keine personelle Unterbesetzung verschleiern und müssen auf die geringere Belastbarkeit von Teilzeitkräften Rücksicht nehmen.
- Der organisatorische Aufwand muss vertretbar sein.
Anlässe für Vertretungsunterricht
- Nicht vorhersehbar: Erkrankung; außergewöhnliche Anlässe, z. B. die Betreuung von Personen in Notfällen.
- Vorhersehbar: außerunterrichtliche Veranstaltungen (Wander- und Studienfahrten, Schüleraustausch, Exkursionen, Betreuung von Wettkampf- und Wettbewerbsgruppen, Projektunterricht, Berufspraktika, Prüfungen); Fortbildung (individuell oder als Fachgruppe, Moderation von Fortbildungen, Fachberatung, externe Prüfungstätigkeit, Fachleitung im Studienseminar); Sonderurlaub (§ 12 Abs. 3 und § 29 ADO).
Dienstliche Abwesenheiten von Lehrkräften betreffen nicht nur die Unterrichtszeit, sondern in erheblichem Umfang auch die unterrichtsfreie Zeit; Wander- und Studienfahrten erfordern in der Regel einen Dienst „rund um die Uhr“.
Aus den Leitlinien folgt, dass nicht jede Abwesenheit durch Vertretung aufgefangen werden kann. Ein gewisses Maß an Unterrichtsausfall ist der Preis für eine funktionsfähige Schule und erfolgreiche pädagogische Arbeit. Diesen Kompromiss zwischen dem Qualitätsanspruch der Schule, den Erwartungen von Eltern und Schülerschaft und der Belastung der Lehrkräfte vertritt die Schulleitung offen gegenüber der Schulöffentlichkeit.
Regelungen für Lerngruppen
- Klassen im gebundenen Ganztag werden im verpflichtenden Zeitrahmen verlässlich unterrichtet oder betreut: montags, mittwochs und donnerstags von der 1. bis zur 8. Stunde (7:50–14:55 Uhr), dienstags und freitags von der 1. bis zur 6. Stunde (7:50–13:10 Uhr).
- Der Vertretungsplan wird mit einem Tag Vorlauf in der Pausenhalle veröffentlicht. Die beauftragten Schülerinnen und Schüler der Klassen sowie die Oberstufenschülerinnen und -schüler informieren sich vor Unterrichtsbeginn, in den beiden großen Pausen und vor dem Heimweg.
- Die Schülerinnen und Schüler halten die Materialien für den planmäßigen Unterricht bereit (Bücher, Hefte, Sportkleidung usw.), damit Fachunterricht fortgesetzt werden kann. Das gilt auch für rechtzeitig angekündigten zusätzlichen Unterricht.
- Endet der Unterricht vorzeitig und folgt eine AG (z. B. Musik oder MINT), warten die Schülerinnen und Schüler in der Kleinen Aula.
Vorzeitiges Unterrichtsende in höheren Stufen
Die Schulkonferenz hat am 26.10.2015 einstimmig beschlossen, die verlässliche Betreuung grundsätzlich auf die Stufen 5 bis 7 zu begrenzen. In den Stufen 8 und 9 darf der Unterricht in Phasen außergewöhnlich hohen Vertretungsbedarfs vorzeitig enden: dienstags und freitags nach der 5. Stunde, montags, mittwochs und donnerstags nach der 7. Stunde. Nach Prüfung möglicher Gegengründe wird davon in der Regel Gebrauch gemacht. Pädagogisch begründete Ausnahmen sind:
- der ausdrückliche Wunsch der fehlenden Fachlehrkraft, Inhalte oder Materialien mit der Vertretungslehrkraft bearbeiten zu lassen,
- die Vermeidung eines gehäuften vorzeitigen Unterrichtsendes in einer bestimmten Klasse.
Merkmale für Phasen mit hohem Vertretungsbedarf sind zum Beispiel:
- Eine Lehrkraft müsste an einem Tag vertreten, an dem sie schon sieben oder mehr Stunden (einschließlich Ganztag) hat.
- Eine Lehrkraft müsste mehr als eine Vertretungsstunde am Tag übernehmen.
- In der Stunde steht keine Lehrkraft „gleicher Klasse“ mehr zur Verfügung.
- An den beiden Vortagen waren jeweils 20 Vertretungsstunden nötig (Orientierungsgröße, kein Automatismus).
Einen Anspruch auf ein vorzeitiges Ende gibt es nicht. Die Schule bemüht sich, den Unterricht möglichst vollständig zu erteilen und bei Abwesenheit von Lehrkräften bestmöglich zu vertreten – am besten durch eine Fachlehrkraft derselben Klasse. Ist keine Vertretung möglich, erhält die Lerngruppe nach Möglichkeit Aufgaben zur selbstständigen Bearbeitung (EVA).
Die Verantwortung jeder Fachlehrkraft für die Erfüllung des Lehrplans bleibt ausdrücklich gewahrt: Ordnet eine absehbar abwesende Lehrkraft an, dass die Klasse unter Aufsicht im Raum eine Aufgabe erledigt, ist ein vorzeitiges Ende nicht möglich. Haben bereitgestellte Aufgaben nur unterstützenden Charakter und müssen nicht zwingend in dieser Stunde bearbeitet werden, ist ein vorzeitiges Ende grundsätzlich möglich.
Ad-hoc-Vertretungen
Prinzipien
- Vertretungen sind konzeptionell an den regulären Unterricht gebunden und haben grundsätzlich einen fachlichen Bezug.
- Bei vorhersehbarer Abwesenheit stellt die Lehrkraft auf Anforderung der Vertretungsplanung rechtzeitig sinnvolle Aufgaben bereit. Sie können auch aus dem Vertretungsfundus stammen, den die Fachgruppen im Kopierraum angelegt haben.
- Während Schulfahrten lassen sich Vertretungen durch „lerngruppenfremde“ oder „fachfremde“ Lehrkräfte nicht vermeiden, wenn der reguläre Unterricht für die übrigen Schülerinnen und Schüler weiterlaufen soll. Auch deshalb findet in der Fahrtenwoche (4. Woche des Schuljahres) auf Beschluss der Schulkonferenz für alle, die nicht auf Fahrt sind, eine Projektwoche statt.
- Das Selbstlernzentrum ist ein wichtiger Teil des Konzepts. Oberstufenschülerinnen und -schüler bearbeiten dort ihre EVA-Aufgaben. In der 1. Stunde kann es auch für Vertretungsstunden der Sekundarstufe I genutzt werden, notfalls für zwei Gruppen gleichzeitig. Kleinere Kurse der Mittelstufe (Differenzierung, Religion, Philosophie) mit festem Arbeitsauftrag können auch zu anderen Zeiten von der dortigen Aufsicht mitbetreut werden, wenn diese eine Lehrkraft ist.
Sekundarstufe I: 1. bis 6. Stunde (montags bis freitags)
- Vertreten wird möglichst durch eine Fachlehrkraft der Lerngruppe.
- Ist das nicht möglich, gilt für die Vertretungslehrkraft diese Rangfolge:
- Arbeitsprogramm der fehlenden Lehrkraft (aktuell zusammengestellt oder aus dem Vertretungsfundus)
- eigenes Arbeitsprogramm der Vertretungslehrkraft (aktuell zusammengestellt, langfristig vorbereitete „Jokerstunden“, aus dem Vertretungsfundus oder von Fachlehrkräften der Lerngruppe erbeten)
- Nicht gestattet sind die Verordnung von Freiarbeit und reines „Absitzen der Zeit“.
Sinnvoll ist ein Ringtausch, bei dem Unterricht der Vertretungslehrkraft vom Nachmittag auf den Vormittag vorgezogen wird – sofern sie den Unterricht vorbereitet halten kann. Dann findet Unterricht zu einer günstigeren Zeit statt, Hausaufgaben passen in die Schulzeit, und nachmittags können Nicht-Lehrkräfte zur Entlastung eingesetzt werden.
Sekundarstufe I: 7. und 8. Stunde (montags, mittwochs, donnerstags)
- Vertretung durch Lehrkräfte, in dieser Rangfolge: Arbeitsprogramm der fehlenden Lehrkraft; Hausaufgaben; eigenes Arbeitsprogramm der Vertretungslehrkraft (aktuell, „Jokerstunden“, Vertretungsfundus oder von Fachlehrkräften der Lerngruppe erbeten).
- Vertretung durch Honorarkräfte, in dieser Rangfolge: Arbeitsprogramm der fehlenden Lehrkraft; Material der Fachlehrkraft aus dem Vertretungsfundus; Hausaufgaben; eigene Stunde im Rahmen der eigenen Fachkompetenz; Lernspiele.
Einsatz der Lehrkräfte
- Bei der Stundenplanerstellung werden so viele Springstunden vorgesehen, dass in jeder Stunde mindestens vier Lehrkräfte für Vertretungen verfügbar sind und die Last erträglich verteilt werden kann.
- In den Stunden 1 bis 5 gibt es an allen Tagen je drei Bereitschaften, in den Stunden 7 und 8 sowie dienstags und freitags in der 6. Stunde je zwei.
- Hat eine Lehrkraft mehr als fünf Springstunden, können überzählige Springstunden auf Wunsch für Dienstgeschäfte reserviert werden (Unterrichtsvorbereitung, Korrekturen, Beratungsgespräche), solange Punkt 1 eingehalten wird.
- Damit Vertretungen den laufenden Unterricht unterstützen, werden bevorzugt Lehrkräfte eingesetzt, die in der Klasse selbst unterrichten – besonders, wenn der Bedarf schon am Vortag bekannt ist.
- Steht keine solche Lehrkraft zur Verfügung, wird eine Lehrkraft in Bereitschaft eingesetzt, vor allem bei kurzfristigem Bedarf am selben Tag.
- Ist auch keine Bereitschaft verfügbar, wird eine freie Lehrkraft eingesetzt.
- Lehrkräfte können auch eine Stunde vor oder nach ihrem regulären Unterricht eingesetzt werden. Ausnahmsweise können auf Wunsch einzelne Stunden für wichtige regelmäßige Termine (z. B. Arztbesuche) gesperrt werden.
- Zugunsten einer gleichmäßigeren Verteilung kann von dieser Reihenfolge abgewichen werden. Grundlage sind die monatlichen Statistiken (Mehrarbeitsabrechnung, UntStat). Das Vertretungsplanteam achtet kurz- und langfristig auf Gleichverteilung unter Berücksichtigung von Teilzeit.
- Schwerbehinderte Lehrkräfte werden nach dem SGB IX nur in angemessenen Grenzen zur Vertretung eingeteilt; Mehrarbeit können sie ablehnen.
Vorhersehbare Abwesenheit (Fortbildung, Sonderurlaub u. a.)
- Vorhersehbare Abwesenheiten werden mindestens zwei Wochen vorher mit dem internen Formular bei der Schulleitung beantragt; die Vertretungsplanung erhält eine Kopie.
- Drei Tage vorher bespricht die Lehrkraft mit der Vertretungsplanung die Regelung und legt fest, für welche Stunden sie ein Arbeitsprogramm erstellt.
- Unterschieden wird zwischen Material, das die Vertretung unterstützt (bei Ausfall auch in der Folgestunde bearbeitbar), und Material, das zwingend bearbeitet werden muss (z. B. zur Vorbereitung einer Klassenarbeit) – dann darf die Stunde nicht ausfallen.
- In ihrer E-Mail an Sekretariat und Stundenplanteam geben die Lehrkräfte an, für welche Lerngruppen sie Material an die Adresse aufgaben@woeste.org senden und welchen Charakter es hat.
- Kann der Unterricht durch Referendarinnen oder Referendare oder durch Studierende im Praxissemester fortgeführt werden, wird dies ebenfalls mitgeteilt; bei Studierenden beaufsichtigt eine Lehrkraft den Unterricht.
Langzeitvertretungen
- Vertretungen für mehr als vier Wochen werden möglichst durch die Einstellung von Vertretungslehrkräften über das Programm „Flexible Mittel“ der Schulaufsicht organisiert.
- Gelingt das nicht, wird möglichst umgehend, spätestens nach einer Woche, eine fachbezogene Dauervertretung mit dem vorhandenen Personal eingerichtet, die etwa zwei Drittel bis drei Viertel des planmäßigen Fachunterrichts sichert. Die übrigen Stunden werden nach den Regeln für Ad-hoc-Vertretungen geregelt.
- Um fachbezogenen Vertretungsunterricht zu ermöglichen, kann der Fachunterricht auch in Lerngruppen eingeschränkt werden, die nicht direkt betroffen sind.
- Lehrkräfte mit einer Langzeitvertretung werden in der Regel nicht für Ad-hoc-Vertretungen eingesetzt. Einzelheiten legen Schulleitung, Stundenplanteam, (Teile der) Fachgruppe und Lehrerrat gemeinsam fest.
- Das Stundenplanteam macht der Schulleitung einen Personalvorschlag; Entscheidung, Information und Beauftragung übernimmt die Schulleitung.
- Vorher beraten Schulleitung, betroffene Fachgruppen und die übrigen beteiligten Lehrkräfte.
- In Oberstufenkursen stellt die Fachlehrkraft der Vertretung die Kursmappe zur Verfügung.
Unterrichtsausfall in der Oberstufe
- Bei vorhersehbarem Fehlen gleicht die Kursleitung den Ausfall durch einen Arbeitsauftrag aus, der sich am Umfang der ausgefallenen Zeit orientiert (z. B. 45 oder 90 Minuten, ggf. zuzüglich Hausaufgabenzeit). Bei Krankheit oder mehrtägigen Fahrten entfällt diese Pflicht.
- Die Kursleitung kann die Anwesenheit im Kursraum oder in einem anderen Raum der Schule (z. B. EDV-Raum, Selbstlernzentrum) anordnen.
- Eine durch EVA ersetzte Stunde ist im Vertretungsplan gekennzeichnet. Ist kein Raum angegeben, entscheiden die Schülerinnen und Schüler selbst, wo und wann sie die Aufgabe erledigen – auch zu Hause.
- Die pädagogische Entscheidung der Lehrkraft, Anwesenheit anzuordnen, ist zu respektieren und muss nicht begründet werden.
- Bei vorhersehbarem Fehlen wird Material vorab oder nach Absprache bereitgestellt. Bei kurzfristigem Fehlen kann die Lehrkraft den Arbeitsauftrag per E-Mail an die Schule senden.
- Bei kurzfristigem Fehlen erfolgt die Bereitstellung über das Sekretariat; die Materialien liegen auf der „Ablage beim Ruderboot“ zur Abholung bereit.
- Die Kontrolle erfolgt nach Maßgabe der Kursleitung: per E-Mail, durch Abgabe an geeigneter Stelle (z. B. im Selbstlernzentrum) oder im folgenden Unterricht.
Vertretungsfeuerwehr
Als gebundene Ganztagsschule garantiert das Woeste-Gymnasium, dass an den drei langen Tagen alle Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufe I bis einschließlich der 8. Stunde verlässlich unterrichtet oder betreut werden. Der daraus entstehende Vertretungs- und Betreuungsbedarf ließe sich vom Kollegium allein nur mit unzulässiger Mehrarbeit decken. Gebundene Ganztagsschulen erhalten deshalb zusätzliche Mittel für Honorarkräfte. Zu diesen gehören am Woeste-Gymnasium qualifizierte Oberstufenschülerinnen und -schüler – die „Vertretungsfeuerwehr“. Die Schulkonferenz hat das Konzept am 26.11.2012 einstimmig zur Erprobung befürwortet.
Die Vertretungsfeuerwehr kommt zum Einsatz
- nur in den Stufen 5 und 6,
- montags, mittwochs und donnerstags in der 7. und 8. Stunde,
- dienstags und freitags zur Überbrückung bis zu nachfolgenden schulischen Veranstaltungen,
- nur als Team von zwei Schülerinnen oder Schülern.
Sie sorgt dafür, dass die Betreuung bis 14:55 Uhr gesichert ist, Randstunden nicht ausfallen und der gestiegene Vertretungsbedarf aufgefangen wird. Die freiwilligen Oberstufenschülerinnen und -schüler werden von der Ganztagskoordination eingeführt, treffen sich wöchentlich zur Rückmeldung und besuchen Kompaktseminare zur Betreuung und Beaufsichtigung von Gruppen.
Ablauf und Anforderungen
- Bei der Vertretungsplanung wird festgestellt, ob die Vertretungsfeuerwehr gebraucht wird; der Einsatz erscheint im Vertretungsplan.
- Die Schülerinnen und Schüler sehen ihren Einsatz am Monitor in der Pausenhalle, bestätigen ihn bei der Vertretungsplanung und fragen nach bereitgestelltem Material.
- Bei Krankheit oder Verhinderung (z. B. Klausuren, Exkursionen) melden sie sich ab.
- Sie werden angemessen honoriert.
Rangfolge der Beschäftigung: Arbeitsprogramm der fehlenden Lehrkraft; Material der Fachlehrkraft aus dem Stundenvorrat; Hausaufgaben; Freiarbeit, Lesen, Lernspiele.
Zu einer ordnungsgemäßen Betreuungsstunde gehören: pünktliches Erscheinen; Begrüßung und Bekanntgabe des Ablaufs; Eintrag ins Klassenbuch; Ruhe und Ordnung; Austeilen der Materialien und Hilfe bei der Bearbeitung; zusätzliche Aufgaben für schnelle Schülerinnen und Schüler; Einsammeln der Arbeiten und Rückmeldung an die Fachlehrkraft; ein geordneter Stundenschluss (Tische aufräumen, Klasse säubern, Fenster schließen, Stromverbraucher abschalten).
Vertretungsfundus
An einem Pädagogischen Tag hat das Kollegium vereinbart, einen Materialfundus für Vertretungsstunden aufzubauen:
- Für jedes Fach gibt es im Kopierraum mindestens einen Ordner mit Beschreibungen von Vertretungsstunden samt Material, geordnet nach Jahrgangsstufen.
- Jedes Fach stellt für die Stufen 5 bis 7 einen Grundstock von jeweils mindestens zehn „Vorratsstunden“ bereit; dazu konzipiert jede Lehrkraft mindestens vier Vertretungsstunden für ihre Fächer.
- Der Grundstock wird fortlaufend ergänzt.
- Beschreibungen und Materialien werden – unter Beachtung des Urheberrechts – möglichst auch als druckfertige PDF-Dateien auf einem Rechner am Kopierer abgelegt.
- Die Fachkonferenzvorsitzenden sind für den Fundus ihres Fachs verantwortlich, die Ganztagskoordination für den Gesamtaufbau.
Absenzen von Teilgruppen
Im Juni 2014 hat die Schulkonferenz nach einem umfangreichen Diskussionsprozess aller Mitwirkungsgremien Vereinbarungen beschlossen, die zwei Ansprüche in Einklang bringen sollen: den Regelunterricht aufrechtzuerhalten, damit das Ziel Abitur erreichbar bleibt, und das Schulleben durch besondere Aktivitäten (Schulfahrten, Exkursionen, Veranstaltungen, Wettbewerbe) zu bereichern.
Sechs Prinzipien
- Besondere Aktivitäten dürfen den Regelunterricht nicht so weit beeinträchtigen, dass der Lehrplan nicht mehr erfüllt werden kann. Es muss genug Zeit bleiben, um ungünstige Unterrichtsverläufe zu korrigieren und individuell zu fördern.
- Die Auswirkungen auf den Regelunterricht werden von Anfang an mitgeplant. Dafür sind in erster Linie die Initiatorinnen und Initiatoren verantwortlich; alle beteiligten Lehrkräfte tragen geeignete Maßnahmen mit.
- Besondere Aktivitäten werden so geplant, dass negative Folgen für den Regelunterricht klein bleiben und Ressourcen (Vertretung, Finanzen) geschont werden. Mit der Schulleitung wird geklärt, ob der Leitfaden für den Versäumnisausgleich (siehe unten) greift oder eigene Maßnahmen nötig sind.
- Schülerinnen und Schüler, die nicht teilnehmen, aber vom Ausfall betroffen sind, müssen durch den Schulbesuch einen fairen „Vorteil“ haben (z. B. durch den Fortgang des Unterrichts), der den „Nachteil“ der Nichtteilnahme annähernd ausgleicht.
- Wer freiwillig an einer Aktivität teilnimmt, akzeptiert – ebenso wie die Eltern – einen höheren Gesamtaufwand und entscheidet in diesem Bewusstsein. Auf Wunsch beraten die Fachlehrkräfte.
- Alle respektieren die Aufgabe der Schulleitung, die Systemverträglichkeit zu prüfen und über die Durchführung zu entscheiden. Auch die Initiatoren kommunizieren Entscheidungen so, dass der Schule kein Schaden im Ansehen entsteht.
Möglichkeiten zur Abmilderung
Keine dieser Möglichkeiten ist verpflichtend; im Einzelfall wird jeweils neu geprüft:
- unterrichtsfreie Tage einbeziehen (z. B. geschichtlich-musische Fahrt der Q1 nach Dresden, altsprachliche Fahrten nach Rom und Athen)
- Exkursionen in die unterrichtsfreie Zeit verlegen und die Zusatzbelastung ausgleichen (z. B. Museumsbesuche in Kunst, Ruderkurse im Sport)
- Begleitpersonen außerhalb des Kollegiums gewinnen (z. B. bei der Skifahrt ältere Schülerinnen und Schüler oder Ehepartner von Lehrkräften)
- betroffene Lerngruppen zusammenlegen (z. B. bei den Woeste-Musiktagen in Eversberg)
- Aktivitäten zeitgleich durchführen (z. B. Fahrtenwoche, Projektwoche und Berufspraktikum)
Leitfaden für den Versäumnisausgleich
Die meisten besonderen Aktivitäten führen in den Lerngruppen nur zu wenigen Abwesenheiten (unter 20 Prozent) und binden nur wenige Lehrkräfte. Dann gilt:
- Der Regelunterricht läuft weiter wie bei einzelnen Erkrankungen.
- Unterricht und Ergebnisse werden möglichst vollständig dokumentiert.
- Vorab werden Lernpartnerschaften zwischen Teilnehmenden und Daheimbleibenden gebildet.
- Danach arbeiten die Lernpartner das Versäumte anhand der Dokumentation auf; eine Hausaufgabe für die Lerngruppe („Ariadne-Faden“) unterstützt sie dabei.
- In der Folgezeit wird gelegentlich Unterrichtszeit bereitgestellt, um die Aufarbeitung einzubringen.
Listen der besonderen Aktivitäten
Klassenfahrten in den Stufen 6 und 8, die Skifahrt in Stufe 10 und die Studienfahrten in der Q2 gelten automatisch als systemverträglich, da sie keine Daheimbleibenden zurücklassen und (außer der Skifahrt) parallel zur Projektwoche stattfinden.
Von der Schulkonferenz eingestuft als „geringe bis mäßige Systembelastung“
Diese Einstufung bedeutet, dass der Regelunterricht für die Daheimbleibenden weitgehend uneingeschränkt weiterläuft.
- Austausch mit dem Lycée Marguerite Yourcenar und dem Collège Albert Debeyre in Beuvry
- Begegnungsfahrt nach Schelkowo
- geschichtlich-musische Fahrt von Schülerinnen und Schülern der Q1 nach Dresden
- altsprachliche Fahrten nach Rom und Athen
- Besuch der Phänomenta in Lüdenscheid (Klassen 6)
- Besuch eines Bauernhofs (Klassen 5)
- Teilnahme am Wettbewerb „Jugend debattiert“
Regelmäßige, noch nicht eingestufte Aktivitäten
- gewässerökologisches Praktikum des Leistungskurses Biologie (Q1) an der Sorpe-Talsperre
- molekulargenetisches Praktikum des Leistungskurses Biologie (Q2)
- kirchengeschichtliche Exkursion der Religions- und Philosophiekurse (Q1)
- Besuch der Hannover-Messe durch die Physikkurse (Q1)
- Exkursionen der Leistungskurse Erdkunde (Q1)
- Fahrt des Kurses Informatik/Physik der Stufe 9 zum Heinz Nixdorf MuseumsForum
- Exkursion der Stufe 9 zum Luft- und Raumfahrtzentrum in Köln
- Känguru-Wettbewerb und Erdkunde-Wettbewerb „Diercke Wissen“
- Sportwettbewerbe (Handball, Fußball, Volleyball, Badminton u. a.)
- Generalproben für Konzerte
- Erdkunde-Klausuren in der Oberstufe
- Besuch eines Wasser- oder Klärwerks durch die Biologie/Chemie-Kurse der Stufe 9