Seit dem 9. Schulrechtsänderungsgesetz ist das gemeinsame Lernen von Schülerinnen und Schülern mit und ohne Bedarf an sonderpädagogischer Unterstützung in Nordrhein-Westfalen der Regelfall. Das Woeste-Gymnasium hat sich früh an der Erprobung beteiligt und im Schuljahr 2013/14 erstmals eine integrative Lerngruppe in Klasse 5 eingerichtet.
Rechtlicher Rahmen
UN-Behindertenrechtskonvention
- 2006 verabschiedet, 2008 in Kraft getreten
- völkerrechtlicher Vertrag, der die Menschenrechte für die Lebenssituation von Menschen mit Behinderung konkretisiert
- fordert „inclusive education systems at all levels“
- von Deutschland ratifiziert und mit Ausfertigung vom 21.12.2008 als bindendes Gesetz beschlossen
9. Schulrechtsänderungsgesetz NRW (16.10.2013)
- Gemeinsames Lernen wird zum gesetzlichen Regelfall. Eltern eines Kindes mit festgestelltem Unterstützungsbedarf müssen die Aufnahme an einer allgemeinen Schule nicht mehr eigens beantragen.
- Die Schulaufsicht benennt in Abstimmung mit dem Schulträger mindestens eine allgemeine Schule, die für das Gemeinsame Lernen personell und sächlich ausgestattet ist.
- Nur in begründeten Ausnahmefällen kann davon abgewichen werden („Umkehr der Beweislast“).
- Eltern können weiterhin eine Förderschule wählen, wenn es ein entsprechendes Angebot gibt.
Auftrag an die Kommunen
Die gemeinsame Beschulung soll zum Regelfall werden – durch Klassen mit gemeinsamem Unterricht bei zielgleicher Ausbildung und durch integrative Lerngruppen bei zieldifferenter Ausbildung.
Ziele
- Stigmatisierung vermeiden, Unterstützung sichern
- gemeinsames Lernen so weit wie möglich verwirklichen (Vorrang der inneren Differenzierung und Individualisierung)
- Fördern als selbstverständlicher Bestandteil des Unterrichts
- eine differenzierte Leistungsbewertung entwickeln
Das Inklusionsprojekt am Woeste-Gymnasium
- Schulaufsicht und Kommunen haben in der Regionalen Bildungskonferenz des Märkischen Kreises vereinbart, in den Schuljahren 2012/13 und 2013/14 alle Schulformen in die Erprobung des gemeinsamen Lernens einzubeziehen.
- Im Schuljahr 2013/14 wurde am Woeste-Gymnasium erstmals eine integrative Lerngruppe in Klasse 5 eingerichtet: zieldifferenter gemeinsamer Unterricht für Regelschülerinnen und -schüler und Kinder mit dem Förderschwerpunkt „Lernen“.
- Seit 2014/15 wird das Projekt ohne weitere Lerngruppen fortgeführt, weil das Woeste-Gymnasium als Zielschule für neu zugewanderte Kinder beauftragt wurde.
Sonderpädagogischer Förderbedarf im Förderschwerpunkt „Lernen“ kann zum Beispiel bestehen bei verzögerter Entwicklung der schulischen Lernkompetenzen, wenn früh andere Lernwege nötig sind, bei besonderem Unterstützungsbedarf beim Finden geeigneter Lernstrategien oder wenn mehr Zeit zum Lernen gebraucht wird.
Projektbeschreibung im Einzelnen
1. Zieldifferenz
- Für Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden eigene Abschlüsse angestrebt.
- Es gelten sowohl die Vorgaben für das Gymnasium als auch die Richtlinien des Förderschwerpunkts: Regelschülerinnen und -schüler werden ohne Abstriche nach den Kernlehrplänen des Gymnasiums gefordert und gefördert, Förderschülerinnen und -schüler orientiert an den Kernlehrplänen der Hauptschule – und in die Schulgemeinschaft integriert.
2. Räume und Ausstattung
Ein zusätzlicher Raum für die Integrationsklasse ermöglicht äußere Differenzierung und hält Materialien und Medien für den Förderschwerpunkt „Lernen“ direkt bereit.
3. Personal
Für den Inklusionsauftrag wurde das Kollegium um eine Sonderpädagogin bzw. einen Sonderpädagogen mit halber Stelle erweitert, zusätzlich wurde der allgemeine Stellenrahmen um eine halbe Stelle aufgestockt.
4. Klassenbildung
- Die Regelschülerinnen und -schüler der Integrationsklasse werden nach dem Zufallsprinzip ausgewählt.
- Die Klasse ist mit 22 Kindern vergleichsweise klein; höchstens fünf davon haben einen Förderschwerpunkt.
5. Unterrichtsorganisation
Möglichst oft unterrichten zwei Lehrkräfte gleichzeitig – vor allem in den schriftlichen Fächern und zwingend beim Beginn der zweiten Fremdsprache sowie in „Hauptschulfächern“, die am Gymnasium nicht vorgesehen sind (äußere Differenzierung). Mögliche Formen des Teamunterrichts:
- Eine Lehrkraft unterrichtet, die andere beobachtet.
- Eine Lehrkraft unterrichtet, die andere unterstützt einzelne Schülerinnen und Schüler.
- Die Inhalte werden aufgeteilt; Lerngruppen werden nacheinander von beiden Lehrkräften unterrichtet.
- Jede Lehrkraft unterrichtet eine Teilgruppe zu denselben Inhalten.
- Beide unterrichten gemeinsam mit wechselnden Rollen.
- Eine Lehrkraft unterrichtet den Großteil der Klasse, die andere eine Gruppe auf anderem Niveau.
6. Besondere Erfordernisse des zieldifferenten Unterrichts
- Die Sonderpädagogin bzw. der Sonderpädagoge ermittelt Begabungen, Beeinträchtigungen und den individuellen Förderbedarf und erstellt Förderpläne.
- Die Förderpläne fließen in die Unterrichtsplanung ein; bei gleichen Themen werden unterschiedliche Ziele erklärt und differenzierte Materialien erstellt.
- Unterricht findet gemeinsam in der Klasse und getrennt in den Förderräumen statt; über äußere Differenzierung entscheidet die Sonderpädagogik einvernehmlich mit dem Team.
- Zieldifferent unterrichtete Schülerinnen und Schüler erhalten bis Klasse 8 Berichtszeugnisse, ab Klasse 9 auch Noten.
7. Evaluation
- laufende Überprüfung und Fortschreibung der Förderpläne
- regelmäßige Teamgespräche, vor allem zwischen Sonderpädagogik und Klassenleitung
- Parallelarbeiten, um den Lernfortschritt der Regelschülerinnen und -schüler der Integrationsklasse mit dem übrigen Jahrgang zu vergleichen