Integration

Neu zugewanderte Schülerinnen und Schüler mit geringen Deutschkenntnissen lernen in der Internationalen Klasse Deutsch und sind zugleich Mitglied einer Stammklasse.

Das Woeste-Gymnasium ist für die Stadt Hemer „Zielschule“ für Kinder und Jugendliche, die nach der Grundschulzeit nach Deutschland zugewandert sind und noch nicht genug Deutsch sprechen, um dem Unterricht an einer weiterführenden Schule zu folgen. Sie lernen in der „Internationalen Klasse“ intensiv Deutsch und sind gleichzeitig von Anfang an Mitglied einer regulären Klasse.

Rechtsgrundlage

Maßgeblich ist der Erlass vom 28.06.2016:

Er fasst zwei ältere Erlasse zusammen, die bis zum Ende des Schuljahres 2015/16 galten: BASS 13-63 Nr. 3 „Ausländische Personen“ (2009, Vorbereitungsklassen) und BASS 14-01 Nr. 3 „Schulische und außerschulische Fördermaßnahmen für ausgesiedelte Kinder und Jugendliche“ (1988, Auffangklassen). Der neue Erlass bildet die Praxis ab, die das Woeste-Gymnasium aus den pädagogischen und organisatorischen Erfordernissen heraus entwickelt hatte.

Das Woeste-Gymnasium als Zielschule

Im Januar 2014 wurden zwölf Schulen im Märkischen Kreis von der Bezirksregierung Arnsberg, dem Schulamt und dem Kommunalen Integrationszentrum über ihren neuen Status als Zielschule informiert. Ausgewählt hatte sie die Regionale Bildungskonferenz; für Hemer fiel die Wahl auf das Woeste-Gymnasium.

Zielschulen stellen sicher, dass zugewanderte Kinder, die im Herkunftsland bereits die Grundschule abgeschlossen haben, in jeder Kommune an mindestens einer weiterführenden Schule aufgenommen werden. Damit sich die Schule dieser Aufgabe in vollem Umfang widmen kann, wurden am Woeste-Gymnasium (zumindest vorläufig) keine weiteren inklusiven Lerngruppen eingerichtet. Das Inklusionsprojekt wird dennoch fortgeführt.

Aufnahme

Schülerinnen und Schüler mit unzureichenden Deutschkenntnissen werden in der Regel aufgenommen, wenn einer der folgenden Fälle vorliegt:

  • Fall A: Das Kind hat im Herkunftsland die Grundschule abgeschlossen und wird unmittelbar nach dem Zuzug angemeldet, besucht also noch keine andere weiterführende Schule in Deutschland.
  • Fall B: Das Kind wurde nach dem Zuzug in die 4. Klasse einer Hemeraner Grundschule aufgenommen, und die Grundschule kann nach Klasse 4 keine Eignungsprognose für eine weiterführende Schule stellen.

Hat ein Kind länger als ein Jahr eine Grundschule besucht, erstellt diese eine Eignungsprognose wie für alle Kinder. Die Schulleitung entscheidet dann, ob es zu denselben Bedingungen (abgesehen von vorübergehenden Nachteilsausgleichen) in die Erprobungsstufe aufgenommen wird.

Liegt Fall A oder B vor, wird das Kind befristet für höchstens zwei Schuljahre in die Internationale Klasse aufgenommen. Spätestens dann entscheidet die Schule, ob es zielgleich am Woeste-Gymnasium weiterlernen kann. Im Fall B wird die Zeit an der Grundschule angerechnet.

Internationale Klasse und Stammklasse

  • Alle befristet aufgenommenen Schülerinnen und Schüler bilden zusammen die Internationale Klasse mit eigener Klassenleitung, eigenem Klassenraum und eigenem Stundenplan.
  • Jede und jeder ist gleichzeitig – und vorrangig – Mitglied einer regulären Klasse der Sekundarstufe I, der Stammklasse. Bei der Verteilung achtet die Schule auf gute Bedingungen für fachliche und soziale Integration, für den Spracherwerb und auf eine gleichmäßige Belastung der Klassen.
  • Für mindestens zwölf Stunden pro Woche verlassen die Schülerinnen und Schüler ihre Stammklasse „durch die Drehtür“ und erhalten Unterricht in Deutsch als Fremdsprache (DaF). Den Rest der Zeit nehmen sie regulär am Unterricht der Stammklasse teil.

Oberstes Ziel ist, dass die Schülerinnen und Schüler sich möglichst schnell auf Deutsch verständigen können, denn davon hängt der Erfolg in fast allen Fächern ab. Der Spracherwerb läuft zweigleisig: systematisch im DaF-Unterricht und informell im Unterricht der Stammklasse. Beide Wege sind gleich wichtig. Darüber hinaus werden die Kinder wie alle anderen in ihrer persönlichen und fachlichen Entwicklung gefördert; der Unterricht kann in dieser Zeit zieldifferent sein.

Organisation und Gestaltung des DaF-Unterrichts
  • Für jede Stunde der Internationalen Klasse werden in Absprache mit den Klassenleitungen der Stammklassen Lerngruppen gebildet. Entscheidend sind Sprachstand, Bedeutung des parallel laufenden Stammklassenunterrichts, Alter und Gruppengröße.
  • Der größte Teil des DaF-Unterrichts liegt parallel zum Regelunterricht; ein kleinerer Teil reicht in den offenen Ganztag hinein, vor allem als zusätzliche DaF-Tutorien.
  • Die individuellen Stundenpläne werden eng zwischen Leitung der Internationalen Klasse, Klassenleitung und Fachlehrkräften der Stammklasse sowie der Schülerin bzw. dem Schüler abgestimmt. Der Anteil des DaF-Unterrichts nimmt mit der Zeit ab.
  • Weil Sprachstände und Lernfortschritte sehr unterschiedlich sind und der DaF-Unterricht auf mehrere Lehrkräfte verteilt ist, ist er klar in Lerneinheiten gegliedert; der Bearbeitungsstand wird für jedes Kind dokumentiert.
  • Wichtigste Sozialform ist das Tandem: Es sorgt für viel Sprechzeit und lässt Raum für Differenzierung. Mehrere Tandems können zu Arbeitsgruppen zusammengefasst werden.
  • Der Unterricht soll möglichst handlungsorientiert sein. Statt dass die Lehrkraft Gegenstände hochhält und jeweils ein Kind antwortet, üben zum Beispiel alle Kinder gleichzeitig in Tandems Frage und Antwort („Was ist das?“ – „Das ist ein Kugelschreiber!“).
  • Methodische Abwechslung beugt Eintönigkeit vor: Neben explizitem Sprachunterricht gibt es viel „impliziten“ Sprachunterricht – Lieder singen, Reime aufsagen, Comics vorlesen, Dialoge spielen, Radioansagen machen, Hörbücher hören, Kurzvideos schauen.
  • Eine Datenbank („InterKlasse“) unterstützt die Organisation: Klassenzusammensetzung, Stundenangebot, individuelle Stundenpläne, Dokumentation von Stunden und Fehlzeiten, DaF-Lehrplan sowie Kompetenzstände und Lernfortschritte. Sie ist für die Lehrkräfte im Schulnetz einsehbar.
  • Geplant war, gemeinsam mit dem Rotary-Club Hemer Schülerinnen und Schüler als Sprach-Scouts auszubilden, die die Integration außerhalb des Unterrichts sprachlich und sozial unterstützen.

Übergang in die Regelklasse

Die Verweildauer in der Internationalen Klasse richtet sich nach dem individuellen Lernfortschritt: mindestens ein Kalenderjahr, höchstens zwei Schuljahre. Spätestens beim zweiten Versetzungstermin entscheidet die Klassenkonferenz gemeinsam mit der Leitung der Internationalen Klasse über den Übergang in den Regelunterricht – häufig verbunden mit einem Wechsel der Schulform. Ist der Lernfortschritt außergewöhnlich gering, kann ein Schulformwechsel schon beim ersten Versetzungstermin beschlossen werden; in Einzelfällen wird ein Verfahren zur Feststellung sonderpädagogischen Förderbedarfs (AOSF) angestrebt.

Erst mit diesem Beschluss werden die Schülerinnen und Schüler zu Regelschülerinnen und -schülern mit allen Rechten und Pflichten. Bei einem Schulwechsel wird das Einvernehmen mit der Schulaufsicht hergestellt.

Die Entscheidung berücksichtigt:

  • die erreichte Verständigungsfähigkeit auf Deutsch und die Prognose für den weiteren Spracherwerb
  • die Entwicklung der Fachleistungen
  • allgemeine Kriterien wie Auffassungsgabe, Abstraktionsfähigkeit, logisches Denken und Lerntempo sowie Interesse, Lernbereitschaft, Motivation und Arbeitshaltung

Bei einem Verbleib am Woeste-Gymnasium werden die aufnehmende Jahrgangsstufe und Klasse festgelegt und gegebenenfalls Bedingungen formuliert, etwa die Teilnahme an Tutorien oder Sprachfördermaßnahmen. Bis zum Eintritt in die Qualifikationsphase können Nachteilsausgleiche in abnehmendem Umfang gewährt werden. Bei einem Schulformwechsel empfiehlt die Schule geeignete Schulformen und Jahrgangsstufen.

Das Bildungsziel hängt wesentlich von den Fähigkeiten, dem im Herkunftsland erworbenen Schulwissen und dem Alter bei der Aufnahme ab. Gerade für ältere Jugendliche ist das Abitur wegen der hohen sprachlichen Anforderungen oft erst über den Zweiten Bildungsweg erreichbar.

Häufige Fragen

Haben Schülerinnen und Schüler der Internationalen Klasse dieselben Rechte wie andere?

Sie werden erst dann Regelschülerinnen und -schüler mit normalen Rechten und Pflichten, wenn die Klassenkonferenz darüber entschieden hat. Der Beschluss kann mit einem Schulwechsel verbunden sein.

Wie lernen die Kinder im Französischunterricht der Stammklasse Deutsch?

Begleitende Sprachförderung im Französischunterricht ist nur möglich, wenn bereits Französischkenntnisse aus dem Herkunftsland vorhanden sind. Sonst arbeiten die Schülerinnen und Schüler in diesen Stunden mit passenden DaF-Selbstlernmaterialien oder nehmen – wenn organisatorisch möglich – am DaF-Unterricht der Internationalen Klasse teil.

Worin unterscheidet sich Integration von Inklusion?

Kinder mit Behinderung werden in inklusive Lerngruppen an Schulen des Gemeinsamen Lernens häufig von vornherein zieldifferent und endgültig für sechs Schuljahre aufgenommen – Kinder mit dem Förderschwerpunkt Lernen am Gymnasium etwa mit dem Ziel Hauptschulabschluss. Zugewanderte Kinder werden dagegen befristet aufgenommen; mit dem Übergang in die Regelklasse endet die zieldifferente Beschulung.

Begriffe
Schulprojekt „Inklusion“Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention durch gemeinsamen Unterricht für Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf
Ort des Gemeinsamen Lernensvon den Kommunen ausgewählte Schulen, an denen inklusive Lerngruppen gebildet und mit sonderpädagogischem Personal unterstützt werden
Inklusive LerngruppeLerngruppe, in der Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen
Projekt „Integration“Integration zugewanderter Menschen mit und ohne Deutschkenntnisse durch Bildung von der Kita bis zur Berufsausbildung
ZielschuleSchule, an der Kinder zugewanderter Familien mit unzureichenden Deutschkenntnissen eine grundlegende Verständigungsfähigkeit erwerben
Internationale KlasseAuffang- bzw. Vorbereitungsklasse, in der zugewanderte Kinder höchstens zwei Jahre lang die für den weiteren Schulbesuch nötigen Sprachkenntnisse erwerben

Personal

Für die Internationale Klasse wurde der Personalbedarf der Schule erhöht. Im November 2015 hat die Bezirksregierung dem Woeste-Gymnasium eine eigene Integrationsstelle zugewiesen.