Entschuldigungen in der Oberstufe

So entschuldigen Schülerinnen und Schüler der Oberstufe Fehlzeiten: E-Mail an die Stufenleitung, Absenzübersicht, Beurlaubung und Fehlen bei Klausuren.

Für die Oberstufe gilt ein eigenes Entschuldigungsverfahren mit einer Absenzübersicht, die jede Schülerin und jeder Schüler selbst führt. Für die Klassen 5 bis 10 lesen Sie bitte die Hinweise unter Krankmeldung und Entschuldigung.

Formulare

Bei Krankheit: Schritt für Schritt

  1. Am selben Tag informieren: Wer im Unterricht fehlt, informiert die Schule noch am selben Tag, in der Regel per E-Mail an die dienstliche Adresse der Stufenleitung (nachname@woeste.org). In Ausnahmefällen ist auch ein anderer Weg möglich, z. B. ein Anruf im Sekretariat. Die E-Mail nennt den genauen Beginn der Fehlzeit, den Grund und das voraussichtliche Datum der Rückkehr.
  2. Absenzübersicht mitschicken: Im Anhang der E-Mail wird die aktualisierte elektronische Absenzübersicht mitgeschickt. Sie enthält alle Fehlstunden seit Halbjahresbeginn; neue Fehlzeiten werden farbig markiert („Orange 4“).
  3. Ausdrucken und unterschreiben: Die Absenzübersicht wird zusätzlich ausgedruckt und unterschrieben – bei Minderjährigen von einem Erziehungsberechtigten, bei Volljährigen von der Schülerin oder dem Schüler selbst.
  4. In der ersten Stunde vorlegen: Der Ausdruck wird der Lehrkraft, die das Fehlen im Kursbuch vermerkt hat, in der ersten Stunde nach der Rückkehr vorgelegt. Sie zeichnet hinter der markierten Fehlzeit ab und vermerkt die Entschuldigung im Kursbuch. Wird die erste Stunde versäumt, gilt die Fehlzeit in der Regel als unentschuldigt. Unentschuldigte Fehlstunden in der Kursmappe sind von der Schülerin oder dem Schüler gegenzuzeichnen.
  5. An die Stufenleitung geben: Sobald alle Abzeichnungen vorliegen, geht die Absenzübersicht unverzüglich an die Stufenleitung.

Abgabe am Halbjahresende

Am Ende des Halbjahres und zu weiteren von der Stufenleitung festgelegten Terminen (z. B. Quartalsende) geben alle ihre Absenzübersicht ab – auch diejenigen, die keine einzige Stunde gefehlt haben.

Wer die Absenzübersicht nicht pünktlich abgibt oder nicht führt, erhält auf dem nächsten Zeugnis bzw. der Laufbahnbescheinigung einen entsprechenden Vermerk.

Beurlaubung und Arztbesuche

  • Bei vorhersehbarem Fehlen (z. B. Fahrprüfung) ist vorher schriftlich eine Beurlaubung bei der Stufenleitung zu beantragen. Der genehmigte Antrag wird der betroffenen Fachlehrkraft in der ersten Stunde nach der Rückkehr zusammen mit der aktualisierten Absenzübersicht vorgelegt.
  • Bei Arztbesuchen ist – soweit kostenfrei – eine Bescheinigung vorzulegen. Nach Kenntnisnahme durch die Fachlehrkräfte geht sie mit der Absenzliste an die Stufenleitung.
  • Vorhersehbare Arzttermine sollen in die unterrichtsfreie Zeit gelegt werden.

Fehlen bei Klausuren

Bei Krankheit am Klausurtag: vor der ersten Stunde im Sekretariat anrufen und spätestens am Tag der Rückkehr ein ärztliches Attest vorlegen. Bei unentschuldigtem Fehlen besteht kein Anspruch auf einen Nachschreibtermin, und die Klausur wird mit „ungenügend“ bewertet.

Ein Klausurtermin hat Vorrang vor anderen Terminen, zum Beispiel auch vor einer Führerscheinprüfung.

Weitere Regeln

  • Vor und nach Ferien und Feiertagen: Fehlt jemand an Tagen direkt vor oder nach Ferien, Feiertagen oder beweglichen Ferientagen, wird die Entschuldigung nur mit ärztlichem Attest anerkannt.
  • Sportbefreiung: Auch mit einem Attest, das vom Sportunterricht befreit, muss man in den Sportstunden anwesend sein. Ausnahmen sind im Einzelfall mit der Sportlehrkraft zu besprechen.
  • Atteste: Ein ärztliches Attest muss von der Ärztin oder dem Arzt persönlich unterschrieben sein. Atteste mit „i. A.“ werden nicht akzeptiert.
  • Gehäufte unentschuldigte Fehlzeiten: Die Fachlehrkraft kann erklären, dass keine ausreichende Beurteilungsgrundlage vorliegt. Dann wird die Einzel- oder Gesamtleistung als „ungenügend“ bewertet (§ 13 Abs. 4 APO-GOSt; VV 13.42; § 48 Abs. 5 SchulG).