Facharbeit und Besondere Lernleistung

Die Facharbeit in der Q1 und die Besondere Lernleistung im Abitur: Anforderungen, Ablauf, Betreuung und Anleitungen.

In der Oberstufe lernen Schülerinnen und Schüler, wissenschaftlich zu arbeiten. Die Facharbeit ist dafür für alle verpflichtend; mit einer Besonderen Lernleistung können besonders Interessierte ein größeres Projekt in die Abiturprüfung einbringen.

Facharbeit

In der Qualifikationsphase schreibt jede Schülerin und jeder Schüler eine Facharbeit (§ 14 Abs. 3 APO-GOSt). Nach Beschluss der Lehrerkonferenz ersetzt sie die erste Klausur im zweiten Halbjahr der Q1. Die Anleitung zur Anfertigung von Facharbeiten wird jährlich aktualisiert.

„Die Facharbeit ist eine umfangreichere schriftliche und selbstständig verfasste Hausarbeit. (…) Sie ist in besonderer Weise dem Ziel des wissenschaftspropädeutischen Lernens verpflichtet. (…) Vom schriftlichen Referat unterscheidet sich die Facharbeit durch eine Vertiefung von Thematik und methodischer Reflexion sowie durch einen höheren Anspruch an die sprachliche und formale Verarbeitung.“

(nach: Empfehlungen zur Facharbeit des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung)

Die Facharbeit soll an wissenschaftliches Arbeiten heranführen. Die Schülerinnen und Schüler lernen, was eine wissenschaftliche Arbeit ist, wie man an sie herangeht und wie man sie schreibt.

Arbeitsschritte

  1. Themensuche und -reflexion
  2. Arbeitsplanung und -vorbereitung
  3. Materialsuche, -sammlung und -erarbeitung
  4. Entwurf einer Grob- und Feingliederung
  5. ggf. praktische oder experimentelle Arbeiten
  6. Textentwurf und Überarbeitungen
  7. Erstellung, Korrektur und Abgabe der Endfassung
  8. Nachbetrachtung auf Basis der Bewertung
  9. ggf. Präsentation der Ergebnisse für Dritte

Bestandteile

  • Deckblatt
  • Inhaltsverzeichnis
  • Textteil mit Einleitung, Hauptteil und Schluss
  • Literaturverzeichnis
  • Dokumentationsanhang mit Betreuungsbogen
  • Erklärung über die selbstständige Abfassung
  • Einverständnis zur Veröffentlichung

Umfang und Betreuung

  • Die Facharbeit umfasst 8 bis 12 DIN-A4-Seiten.
  • Die betreuende Fachlehrkraft berät während des gesamten Arbeitsprozesses fachlich und methodisch. Jede Lehrkraft betreut höchstens fünf Arbeiten.
  • Eine Handreichung und ein eintägiger Workshop zum Ende des ersten Halbjahres (Dezember) bereiten auf die Facharbeit vor. Im Workshop werden Detailfragen geklärt und praktische Übungen durchgeführt.

Besondere Lernleistung

Schülerinnen und Schüler der Q2 können eine Besondere Lernleistung in die Abiturprüfung einbringen. Ein von der Schulleitung eingesetzter Ausschuss hat dazu Kriterien, ein Strukturmodell für den Arbeitsprozess und ergänzende Hinweise erarbeitet, denen die Lehrerkonferenz zugestimmt hat.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Besondere Lernleistung entspricht im Umfang einem mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurs. Das kann ein umfassender Beitrag zu einem von den Ländern geförderten Wettbewerb oder ein umfassendes fachliches oder fachübergreifendes Projekt sein.
  • Die Absicht muss spätestens am Ende der Q1 angezeigt werden.
  • Der schriftliche Teil sollte etwa 30 Textseiten umfassen (ohne Anhang).
  • Die Ergebnisse werden in einem Kolloquium von etwa 30 Minuten vorgestellt.
  • Es sind maximal 15 Punkte erreichbar, die vierfach gewertet werden.
Rechtsgrundlage: § 17 APO-GOSt (Auszug)
  1. Im Rahmen der für die Abiturprüfung vorgesehenen Punktzahl (§ 29) kann Schülerinnen und Schülern eine Besondere Lernleistung angerechnet werden, die im Rahmen oder Umfang eines mindestens zwei Halbjahre umfassenden Kurses erbracht wird. Als Besondere Lernleistung können ein umfassender Beitrag aus einem von Ländern geförderten Wettbewerb oder die Ergebnisse eines umfassenden fachlichen und fachübergreifenden Projekts gelten.
  2. Die Absicht, eine Besondere Lernleistung zu erbringen, muss spätestens am Ende der Jahrgangsstufe Q1 bei der Schule angezeigt werden. Die Schulleiterin oder der Schulleiter entscheidet in Abstimmung mit der Lehrkraft, die als Korrektor vorgesehen ist, ob die Arbeit als Besondere Lernleistung zugelassen werden kann. Die Arbeit ist spätestens bis zur Zulassung zur Abiturprüfung abzugeben, nach den Maßstäben und dem Verfahren für die Abiturprüfung zu korrigieren und zu bewerten. Ein Rücktritt von der Besonderen Lernleistung muss bis zur Entscheidung über die Zulassung zur Abiturprüfung erfolgt sein.
    In einem Kolloquium von in der Regel 30 Minuten, das im Zusammenhang mit der Abiturprüfung nach Festlegung durch die Schulleitung stattfindet, stellt der Prüfling vor einem Fachprüfungsausschuss (§ 26) die Ergebnisse der Besonderen Lernleistung dar, erläutert sie und antwortet auf Fragen. Die Endnote wird aufgrund der insgesamt in der Besonderen Lernleistung und im Kolloquium erbrachten Leistungen gebildet; eine Gewichtung der Teilleistungen findet nicht statt.
  3. Bei Arbeiten, an denen mehrere Schülerinnen und Schüler beteiligt werden, muss die individuelle Schülerleistung erkennbar und bewertbar sein.
  4. In der Besonderen Lernleistung sind maximal 15 Punkte erreichbar, die vierfach gewertet werden (§ 29 Abs. 2 und 5).
Quantitative und qualitative Kriterien

Umfang

Für einen Grundkurs über zwei Halbjahre sind mindestens 40 Unterrichtswochen mit je drei Wochenstunden anzusetzen. Zusammen mit den Hausaufgaben (mindestens 15 Minuten je Kursstunde) ergibt sich ein Mindestaufwand von 120 Zeitstunden – dieser gilt auch für eine Besondere Lernleistung.

Anschaulich gesagt: Es muss vorstellbar sein, dass eine Lerngruppe mit einer Lehrkraft mit den Inhalten der Besonderen Lernleistung einen einjährigen Grundkurs füllt.

Laut Handreichung des Landesinstituts für Schule und Weiterbildung geht der schriftliche Teil über die Anforderungen der Facharbeit hinaus und sollte etwa 30 Textseiten umfassen (Anhang mit Literaturverzeichnis, Quellenangaben, Materialien und Dokumentation nicht eingeschlossen). Für die Textgestaltung gelten die Vereinbarungen zur Facharbeit.

Qualität

Im Zentrum steht die eigenverantwortliche Gestaltung des Lern- und Arbeitsprozesses, seiner Dokumentation und Präsentation. Die Prinzipien des selbstständigen, wissenschaftspropädeutischen Arbeitens gelten für den gesamten Prozess – von der Themenwahl bis zur Präsentation.

Beurteilbar ist eine Besondere Lernleistung nur, wenn nicht nur ein Endprodukt (etwa in der Art eines Fachartikels) vorliegt, sondern eine lückenlose Prozessdokumentation, die alle wichtigen Arbeitsschritte nachvollziehbar darstellt und die Zwischenergebnisse präsentiert, erläutert und auswertet.

Strukturmodell für Arbeitsprozess und Dokumentation

Das Modell beruht auf der Schrittfolge der Handreichung des Landesinstituts und auf allgemeinen Prinzipien der Projektentwicklung.

  1. Themenwahl/Projektidee (vor dem Antrag): Thema auswählen, grob umreißen und mit einer Zielsetzung versehen; Machbarkeit prüfen; Projektphasen skizzieren; Aufwand schätzen; vorläufigen Zeitplan aufstellen.
  2. Themenfestlegung/Projektentscheid: Thema mit konkreter Zielsetzung in Absprache mit der betreuenden Lehrkraft festlegen; Zeitplan mit Projektphasen und Berichtsterminen vereinbaren; Arbeitstagebuch anlegen.
  3. Planung und Vorbereitung: Themenfeld erkunden; Arbeitsmethoden und Vorgehen klären; Vorhaben genauer strukturieren.
  4. Analyse der Ausgangslage: Informationen und Materialien beschaffen, Quellen studieren; Auswertungsmethoden festlegen; Daten gewinnen.
  5. Beschreibung des Sollzustands: Funktionen und Zwecke des Endprodukts beschreiben; Qualitätskriterien auswählen und operationalisieren.
  6. Entwurf des Produkts: Form und Darstellung festlegen; Gliederung bzw. Strukturmodell erstellen; Funktionen und Wechselwirkungen der Produktelemente beschreiben.
  7. Herstellung des Produkts: Gliederung schrittweise mit Inhalt füllen; Produktelemente entwickeln und verfeinern.
  8. Anwendung und Überprüfung anhand der Qualitätskriterien; Vorbereitung der Präsentation im Kolloquium.

Zu beachten: Je nach Vorhaben sind meist erhebliche Anpassungen nötig (Umstellungen, Auslassungen, Ergänzungen, andere Schwerpunkte), und die lineare Darstellung berücksichtigt keine Rückkopplungen zwischen einzelnen Schritten.

Ergänzende Hinweise

Zum Wesen der Besonderen Lernleistung

Sie besteht weniger aus einer wissenschaftlichen Abhandlung über einen Erkenntnisgewinn als aus der Darstellung der dafür nötigen theoretischen Grundlagen und des Prozesses, in dem die Erkenntnisse gewonnen werden. Das verringert das Risiko für die Schülerinnen und Schüler erheblich, erweitert die Einflussmöglichkeiten der Betreuenden und erleichtert die Beurteilung – auch der Echtheit.

Zur Themenwahl

Die Orientierung an Kriterienkatalog und Strukturmodell ermöglicht es den betreuenden Lehrkräften, bei der Themenfestlegung Akzente zu setzen und steuernd einzugreifen.

Zur Betreuung

Konkrete inhaltliche Unterstützung durch die Betreuenden mindert den Wert der Arbeit. Dennoch ist ein angemessen enger Kontakt nötig, damit

  • keine methodischen Fehlentscheidungen mit größerer Tragweite für das Projektziel passieren,
  • die Echtheit der Arbeit schon im Entstehungsprozess erkennbar ist,
  • die Beurteilung parallel zur Entstehung erwächst und
  • bei Bedarf rechtzeitig externe fachliche Hilfe angefragt werden kann.