Hier finden Sie die aktuellen Klausurpläne der Oberstufe und die wichtigsten Unterlagen zum Abitur. Änderungen sind möglich – bitte beachten Sie den Aushang in der Schule.
Klausurpläne im Schuljahr 2026/27
- Klausurplan Stufe EF (PDF)
- Klausurplan Stufe Q1 (PDF)
- Klausurplan Stufe Q2 (PDF)
Abiturprüfungen (Stufe Q2)
- Belehrung der Stufe Q2 am letzten Schultag mit organisatorischen Hinweisen zu den Abiturklausuren (PDF)
- Raum- und Aufsichtsplan der Abiturklausuren (PDF)
- Prüfungsplan 4. Abiturfach (PDF)
- Zeitplan der Notenbekanntgabe der Abiturklausuren (PDF)
Was bei Krankheit an einem Klausurtermin zu tun ist, steht unter Entschuldigungen.
Kommunikationsprüfungen
- Prüfungspläne (Stand 2016) (PDF)
- Bewertungsraster (PDF)
Klausurordnung
Klausuren weisen die Leistungsfähigkeit in einem Fach nach. Bewertet wird mit Noten (EF) oder Punkten (Q1 und Q2), damit die Leistungen für die Schülerinnen und Schüler selbst und für Dritte möglichst objektiv vergleichbar sind.
Klausur- und Zeugnisnoten haben neben ihrer informativen auch eine gesellschaftliche Funktion: Sie entscheiden über Zugangsberechtigungen, Ausbildungs- und Arbeitsplätze. Dabei wird vorausgesetzt, dass sie die erbrachte Leistung möglichst genau abbilden.
Die Schule sorgt für gerechte Bedingungen. Aber auch die Schülerinnen und Schüler tragen Verantwortung, keine Ungerechtigkeiten zu erzeugen – vor allem durch Täuschungen. Wer unerlaubte Hilfsmittel nutzt, schädigt unmittelbar die anderen Kursteilnehmenden und mittelbar die Allgemeinheit.
Vor jeder Klausur
Damit für alle faire Bedingungen herrschen, stellen die Schülerinnen und Schüler rechtzeitig vor jeder Klausur folgende Bedingungen her; die Aufsicht führende Lehrkraft überprüft sie:
- Auf den Tischen liegen nur Schreibzeug und die erlaubten Hilfsmittel – keine Federmäppchen, keine Getränke, kein Proviant.
- Die Tische stehen in geordneten Reihen mit möglichst großem Abstand.
- Alle Jacken und Taschen werden an einer geeigneten Stelle im Kursraum gesammelt.
- Alle elektronischen Geräte mit Bildschirm werden auf das Lehrerpult oder in ein geeignetes Behältnis gelegt.
- Bei Abiturklausuren wird auf die Platzanweisung durch die Lehrkraft gewartet.
Täuschungsversuche: Nach § 13 Abs. 6 und § 24 Abs. 2 APO-GOSt werden Einzel- oder Gesamtleistungen, die auf einem Täuschungsversuch beruhen, als ungenügend bewertet. Wird eine Täuschung in einer Abiturklausur aufgedeckt, kann die obere Schulaufsichtsbehörde die Prüfung innerhalb von zwei Jahren nach Abschluss für nicht bestanden und das Abiturzeugnis für ungültig erklären.